Förderprogramme für Unternehmen
Sei es der Schreinermeister, der seinen in die Jahre gekommen Kleintransporter durch ein umweltfreundliches Elektrofahrzeug ersetzen will. Oder der Einzelhändler, der Ladesäulen für seine Kunden und Mitarbeiter errichten lässt. Die Beispiele zeigen: Saubere Fortbewegungsmittel sind längst im gewerblichen Bereich angekommen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen jetzt auf Elektromobilität umstellen, sind Sie in guter Gesellschaft: Jeder siebte Firmenwagen in Deutschland ist mittlerweile ein E-Auto oder ein Plug-In-Hybrid. Zudem hat ein Viertel aller Unternehmen laut einer Studie der staatlichen Förderbank KfW mindestens einen elektrisch aufladbaren Pkw in seinem Fuhrpark stehen.
Verschiedene Förderprogramme erleichtern Unternehmen dabei den Umstieg. Damit Sie im Dschungel der Angebote nicht den Überblick verlieren, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Welches sind die wichtigsten Förderprogramme?
Zwar ist der sogenannte Umweltbonus für Unternehmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im September 2023 ausgelaufen, doch gibt es auf Bundes- und Landesebene weitere Fördermöglichkeiten für Elektromobilität. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Programme vor.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw)
- Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, um den Güterverkehr klimafreundlicher zu gestalten und den Ausbau zu beschleunigen.
- Gefördert werden sowohl nicht-öffentliche Ladepunkte (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots) als auch öffentlich zugängliche Standorte wie Ladehubs, Logistikzentren oder Rastanlagen.
- Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen von bis zu 500 Euro pro kW Ladeleistung, mit maximalen Förderbeträgen je nach Aufruf zwischen 300.000 Euro und 5 Millionen Euro pro Antrag.
- Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, KMU, Kommunen sowie weitere Organisationen; konkrete Bedingungen und Fristen variieren je nach Förderaufruf.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw)
Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser
- Die Bundesregierung fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, um den Zugang zum Laden von E‑Autos im Alltag zu verbessern; insgesamt stehen dafür 500 Millionen Euro bereit.
- Gefördert werden u. a. Wallboxen, technische Ausstattung, Netzanschlüsse sowie notwendige Baumaßnahmen rund um Stellplätze.
- Die Zuschüsse betragen je Stellplatz bis zu 1.300 Euro (ohne Wallbox), bis zu 1.500 Euro (mit Wallbox) bzw. bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden.
- Antragsberechtigt sind u. a. Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, KMU sowie Wohnungsunternehmen; Voraussetzung ist u. a., dass mindestens 20 % der Stellplätze vorgerüstet und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser
Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
- Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW Unternehmen bei ihren Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen mit einen Kreditbetrag von bis zu 25 Millionen Euro.
- Förderfähig sind unter anderem Investitionen in Elektrofahrzeuge sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist. Wichtig für Antragsteller: Den Kredit gibt es nur in Kombination mit einem weiteren Modul aus dem gleichen Förderprogramm. So müssen beispielsweise E-Autos gleichzeitig mit einer Anlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien wie einer PV-Anlage beantragt werden.
- Die genauen Konditionen und das Antragsformular gibt es unter Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) | KfW
Charge@BW
- Das Förderprogramm Charge@BW des Landes Baden-Württemberg richtet sich unter anderem an Unternehmer, die öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss installieren oder mieten.
- Die geförderte Infrastruktur muss an einem Standort in Baden-Württemberg für die Dauer von mindestens drei Jahren betrieben werden.
- Gefördert werden maximal 250 Ladepunkte pro Antragsteller. Das Landesförderinstitut von Baden-Württemberg, die L-Bank, nimmt Anträge bis 30. Juni 2024 entgegen.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) | L-Bank
BW-e-Nutzfahrzeuge
- Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
- Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein. Umrüstungen auf elektrischen Antrieb der Fahrzeuge sind ebenfalls förderfähig.
- Die Fördersumme ist gestaffelt nach Fahrzeugklassen und danach, ob die Antragsteller zusätzlich von einer Bundesförderung profitieren oder nicht.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter BW-e-Nutzfahrzeuge | L-Bank
E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
- 3.000 Euro gibt es vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehre (z.B. Sammeltaxis und Rufbusse) sowie Carsharing-Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1.
- Antragsberechtigt sind Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Unternehmen sowie Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz und einen Sitz in Baden-Württemberg vorweisen können.
- Weitere Informationen zum Programm und das Antragsformular gibt es unter E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing | L-Bank
Welche Gründe sprechen für die Umrüstung?
Mit Ihrer Investition in Elektrofahrzeuge und in die entsprechende Infrastruktur leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Mobilitätswende. Denn der Straßenverkehr macht nach wie vor etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland aus. Als Unternehmer können Sie mitwirken, diesen Wert zu senken. Denn der größte Teil der Neuzulassungen bei PKW fällt auf gewerbliche Fahrzeughalter. Je mehr E-Autos auf den Straßen unterwegs sind, desto besser für die Umwelt.
Zwar wird bei der Herstellung von Akkus für Elektrofahrzeuge ein nicht unerheblicher Teil CO2 freigesetzt. Doch über die gesamte Nutzungsdauer gerechnet weisen E-Autos gegenüber mit Benzin und Diesel betriebenen Fahrzeugen eine bessere Umweltbilanz auf. Wenn Sie Ihr E-Auto mit Strom aus erneuerbaren Energien laden, fahren Sie sogar komplett emissionsfrei.
Ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge nicht teuer?
Die Anschaffungskosten für E-Autos sind aktuell noch höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Als Unternehmer fragen Sie sich sicherlich, ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt. Ja, das tut es! Denn auch wenn die Stromkosten zuletzt wieder gestiegen sind, ist das Laden von E-Autos günstiger als das Tanken mit Treibstoff. Dabei gilt: Je mehr Kilometer Sie fahren, desto schneller haben Sie die höheren Anschaffungskosten wieder hereingeholt.
Sparen können Sie auch bei der Kfz-Steuer: Noch bis Ende 2030 sind neu zugelassene Elektroautos davon befreit. Danach beträgt sie 50 Prozent des normalen Steuersatzes. Und schließlich gibt es verschiedene Förderprogramme, mit der der Staat Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen unterstützt.
Wie läuft ein Antrag auf Fördermittel ab?
Die Förderkredite „Nachhaltige Mobilität“ und „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ werden beide über Ihre Hausbank beantragt. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Anschließend prüft die KfW die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Sobald die Zusage der KfW vorliegt, ist der Investitionskredit abrufbereit und Ihr Vorhaben kann beginnen.
Die einzelnen Förderprogramme des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg werden direkt beim Landesförderinstitut L-Bank über ein Online-Formular beantragt.
Wie können wir Sie bei der Umrüstung unterstützen?
Wir von naturenergie bieten Unternehmen durchdachte Mobilitätskonzepte. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über Ladeinfrastruktur im öffentlichen wie auch im privaten Raum, erweiterte Mobilitätslösungen, E-CarSharing bis hin zur Planung eines Lademanagements. Sie profitieren von einer schlüsselfertigen Ladeinfrastruktur oder E-Flottenlösungen für Ihren Fuhrpark. Wir bieten Ihnen die für Sie passenden Konzepte. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf per E-Mail an elektromobilitaet@naturenergie.de oder telefonisch unter +497623 921407