Rechtliche Hinweise
Ob Grundversorgungsverordnung, Datenschutz oder unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen – auf dieser Seite haben wir die wichtigsten rechtlichen Hinweise zusammengestellt.
Preisanpassung Grundversorgung 2023
Allgemeine Information h4>
Die Energiedienst AG ändert ab dem 01. Januar 2023 die Strompreise der Grundversorgung. Dabei kommt es zu einer Erhöhung der Strompreise in der Grundversorgung.
Sonderkündigungsrecht h4>
Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen in der Grundversorgung
Kundinnen und Kunden können ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist (§ 5 Abs. 3 StromGVV)
Aktuelle Gebühren und Preise
Zahlungsverzug h4>
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Energiedienst berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen.
Energiedienst ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal, derzeit mit je 0,70 Euro zu berechnenen.
Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Energiedienst im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für jeden Einsatz eines Beauftragten des Netzbetreibers zur Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung ist an Energiedienst zu bezahlen, was Energiedienst vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt wird.
Preise für Grundversorgung h4>
36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Haushalt
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Gewerbe
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Landwirtschaft
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe Einzähler
Preise Ersatzversorgung h4>
Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Allgemeine Informationen zur Stromlieferung
Allgemeine Information zur Stromlieferung h4>
Ergänzende Bedingungen h4>
Abwendungsvereinbarung
Vereinbarung zur Abwendung der Unterbrechung der Stromlieferung h4>
Hier finden Sie unsere Vereinbarung zur Abwendung der Unterbrechung der Stromlieferung.
Schlichtungsstelle
Kontakt h4>
Du bist mit unserem Service nicht zufrieden? Dann kontaktiere uns. Wir versuchen so schnell wie möglich eine Lösung zu finden:
Energiedienst AG
Schönenbergerstr. 10
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623 92-1200
Fax: 07623 92-511209
E-Mail: kundenservice@energiedienst.de
Solltest du mit unserer Lösung nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, diese bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in einem Schlichtungsverfahren überprüfen zu lassen.
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.
Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle (Privat-) Verbraucher. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass sich der Verbraucher mit seiner Beschwerde zuerst an das Energieversorgungsunternehmen gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde (§ 111 b EnWG). Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Einen Antrag auf Durchführung der Schlichtung richte bitte an: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstr. 133 10117 Berlin Tel.: 030 27 57 240-0 Fax: 030 27 57 240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbelegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 (Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
Kontakt h4>
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die du hier findest: ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zu nutzen.
Allgemeine Informationen Grundversorgung (StromGVV)
Allgemeine Information zur Grundversorgung (StromGVV) h4>
Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung gemäß EEG
Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung h4>
Die Energiedienst AG hat den Übertragungsnetzbetreibern folgenden Stromabsatz an seine Letztverbraucher gemeldet:
Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung
Berichte der Naturenergie AG zur Datenermittlung
Monatsprognosen Letztverbraucherabsatz der Energiedienst AG
Vertragskündigung
Du möchtest deinen NaturEnergie-Vertrag kündigen? h4>
Kündigung wegen Umzug?
Bei einem Umzug musst du nicht kündigen. Melde uns deinen Umzug einfach online.
Angabe der Zählernummer und des Zählerstand zum Datum der Schlüsselübergabe nötig
NaturEnergie-Vertrag kündigen
Du möchtest deinen Vertrag regulär oder aufgrund des Sonderkündigungsrechts kündigen?
Angabe der Kunden-, Vertrags- und Zählernummer nötig