Allgemeine Informationen und rechtliche Hinweise

Hier findest du alles Wissenswerte zu Energielieferungen, zur Grund-und Ersatzversorgung, zur Kündigung, zu den AGBs, zur Stromzusammensetzung und weitere Informationen.

Alles zur Grund- und Ersatzversorgung

36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Preise Grundversorgung

 

Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Haushalt

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Gewerbe

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Landwirtschaft

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe  Einzähler

Gemäß § 38 EnWG übernimmt naturenergie die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist naturenergie berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen.

naturenergie ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal, derzeit mit je 0,70 Euro zu berechnenen.  

Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass naturenergie im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Für jeden Einsatz eines Beauftragten des Netzbetreibers zur Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung ist an naturenergie zu bezahlen, was naturenergie vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt wird.

Hier finden Sie Informationen zum Energiewirtschaftsgesetz, zur Stromgrundversorgungsverordnung und zu den Strompreisbestandteilen:

Allgemeine Information zur Stromlieferung

Hier finden Sie weitere Infornationen über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

Ergänzende Bedingungen

Hier finden Sie unsere Vereinbarung zur Abwendung der Unterbrechung der Stromlieferung.

Zur Abwendungsvereinbarung

Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung gemäß EEG

Die Energiedienst AG hat den Übertragungsnetzbetreibern folgenden Stromabsatz an seine Letztverbraucher gemeldet:

Berichte der Energiedienst AG zur Datenermittlung

Berichte der Naturenergie AG zur Datenermittlung

Monatsprognosen Letztverbraucherabsatz der Energiedienst AG

 

 

 

Vereinbarung zur Stromunterbrechung bei Zahlungsverzug

Hier finden Sie unsere Vereinbarung zur Abwendung der Unterbrechung der Stromlieferung.

Vertragskündigung

Kündigung wegen Umzug?

Bei einem Umzug musst du nicht kündigen. Melde uns deinen Umzug bequem über das Kundenportal.
Falls du noch kein Konto im Kundenportal hast, kannst du ein neues Benutzerkonto anlegen.

Hier ist eine kurze Anleitung für den Registrierungsprozess:

  1. Gehe zum Kundenportal und klicke auf die Option "Neues Benutzerkonto anlegen"
  2. Registriere dich, indem du deine E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort auswählst
  3. Gebe den Bestätigungscode ein, den du in der E-Mail erhalten hast
  4. Verknüpfe dein IhrKonto, indem du deine Kunden- und Vertragsnummer eingibst

Zum Kundenportal

 

Ich möchte meinen naturenergie-Vertrag kündigen

Du möchtest deinen Vertrag regulär oder aufgrund des Sonderkündigungsrechts kündigen? 

Ja, jetzt kündigen

 

Angabe der Kunden-, Vertrags- und Zählernummer nötig

 

 

 

 

Schlichtungsstelle

Du bist mit unserem Service nicht zufrieden? Dann kontaktiere uns. Wir versuchen so schnell wie möglich eine Lösung zu finden:

Energiedienst AG
Schönenbergerstr. 10
79618 Rheinfelden
Tel.: 07623 92-1200
Fax: 07623 92-511209
E-Mail: kundenservicemail@energiedienstweb.de

Solltest du mit unserer Lösung nicht zufrieden sein, hast du die Möglichkeit, diese bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in einem Schlichtungsverfahren überprüfen zu lassen.

Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten.

Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle (Privat-) Verbraucher. Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass sich der Verbraucher mit seiner Beschwerde zuerst an das Energieversorgungsunternehmen gewandt hat und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde (§ 111 b EnWG). Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

 

 

Einen Antrag auf Durchführung der Schlichtung richte bitte an: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstr. 133 10117 Berlin Tel.: 030 27 57 240-0 Fax: 030 27 57 240-69 E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

 

 

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dir Informationen über das geltende Recht, deine Rechte als Haushaltskunde und über Streitbelegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 (Mo.-Fr. von 9 bis 12 Uhr)
Fax:  030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energiemail@bnetzaweb.de

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die du hier findest: ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung zu nutzen.

Photovoltaik

Das "Vermögensanlagen-Informationsblatt" (VIB) betrifft ein Nachrangdarlehen für das Projekt "Solarpark Döggingen II" der Energiedienst AG und enthält Informationen über die Vermögensanlage, den Anbieter, die Emittentin, Anlagestrategie, Risiken, Kosten

Zum VIB