24-Stunden-Lieferantenwechsel: Änderungen bei An- und Abmeldungen
Seit 6. Juni 2025 ist der Wechsel des Stromlieferanten schneller und einfacher. Die Bundesnetzagentur hat eine EU-Richtlinie umgesetzt: den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dieser soll gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Diese Änderungen betreffen auch die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen.
Doch was bedeutet das konkret für dich?
Was bedeutet das für dich als Kunde?
Umzüge rechtzeitig beim Energieversorger melden.
Damit beim Umzug nichts untergeht: die Checkliste für Mieter und Vermieter.
Fragen und Antworten
Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es den Stromanbietern, den Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages zu bearbeiten. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Die Neuregelung trat am 6. Juni 2025 in Kraft.
Kann ich von heute auf morgen meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen ungeachtet dieser neuen Regelungen eingehalten werden. Bitte prüfe deine Vertragsbedingungen.
Welche Auswirkungen hat die Neuregelung auf Wohnungswechsel?
Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend an den Stromanbieter gemeldet werden. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit.
Wieso konnte man einen Umzug bislang nachträglich melden?
In unseren AGB steht bereits, dass wir die Umzugsmeldung sechs Wochen im Voraus benötigen. Bisher haben wir rückwirkende Ummeldungen aus Kulanzgründen dennoch akzeptiert und bearbeitet. Seit 6. Juni 2025 ist dies durch die gesetzliche Änderung nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig beim Stromlieferanten melde?
Falls du deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, könnte dies für dich zu unnötigen Stromkosten führen. Du zahlst die Stromkosten für die alte Wohnung so lange weiter, bis der Umzug von dir oder dem neuen Mieter gemeldet wird.
Wie verhindere ich unnötige Kosten?
Melde uns die Abmeldung am besten sofort, wenn der Mietvertrag gekündigt wurde und das Ende des Mietverhältnisses feststeht, oder spätestens 14 Tage vor dem Auszug. Am schnellsten geht dies über unser Kundenportal.
Welche Informationen sind bei einer Umzugsmeldung erforderlich?
Du informierst uns idealerweise mindestens 14 Tage vorher über deinen geplanten Umzug. Dies kannst du bequem im Kundenportal tun. Dabei gibst du das Auszugsdatum und die Zählernummer der alten Wohnung an. Gleichzeitig teilst du die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum mit. Neu ist, dass du auch die Zählernummer der neuen Wohnung übermittelst.
Nach dem Umzug teilst du uns den Zählerstand der alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mit.