24-Stunden-Lieferantenwechsel: Änderungen bei An- und Abmeldungen

Seit 6. Juni 2025 ist der Wechsel des Stromlieferanten schneller und einfacher. Die Bundesnetzagentur hat eine EU-Richtlinie umgesetzt: den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Dieser soll gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden geschaffen sind. Diese Änderungen betreffen auch die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen.

Doch was bedeutet das konkret für dich?

Was bedeutet das für dich als Kunde?

Stilisiertes Computerdisplay mit gelbem Personensymbol

An- und Abmeldung rechtzeitig melden

Seit dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldungen nur noch im Voraus möglich. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit.

Ein Icon mit einem Blatt Papier und einem Stift, der von rechts oben kommend in das Papier hineinragt. Das Icon steht symbolisch dafür, dass etwas ausgefüllt oder bearbeitet werden muss oder fehlende Angaben ergänzt werden sollen..

Rückwirkende Bearbeitung nicht möglich

Rückwirkend können wir deine An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht mehr bearbeiten.

Gelbes „i“ in türkisfarbenem, offenem Kreis als Infosymbol

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert

Deine aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation und hat keine Auswirkungen auf deine vertraglichen Verpflichtungen.

Icon, dass zwei Geldscheine zeigt in den Farben gelb und blau.

Unnötige Kosten möglich

Bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung bis zur Abmeldung auf deinem Namen weiterläuft. 

 

Umzüge rechtzeitig beim Energieversorger melden. 
Damit beim Umzug nichts untergeht: die Checkliste für Mieter und Vermieter.

Jetzt herunterladen

 

Fragen und Antworten

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es den Stromanbietern, den Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages zu bearbeiten. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Die Neuregelung trat am 6. Juni 2025 in Kraft.

Nein. Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen müssen ungeachtet dieser neuen Regelungen eingehalten werden. Bitte prüfe deine Vertragsbedingungen.

Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend an den Stromanbieter gemeldet werden. Teile deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. 

In unseren AGB steht bereits, dass wir die Umzugsmeldung sechs Wochen im Voraus benötigen. Bisher haben wir rückwirkende Ummeldungen aus Kulanzgründen dennoch akzeptiert und bearbeitet. Seit 6. Juni 2025 ist dies durch die gesetzliche Änderung nicht mehr möglich.

Falls du deinen Umzug nicht rechtzeitig meldest, könnte dies für dich zu unnötigen Stromkosten führen. Du zahlst die Stromkosten für die alte Wohnung so lange weiter, bis der Umzug von dir oder dem neuen Mieter gemeldet wird.

Melde uns die Abmeldung am besten sofort, wenn der Mietvertrag gekündigt wurde und das Ende des Mietverhältnisses feststeht, oder spätestens 14 Tage vor dem Auszug. Am schnellsten geht dies über unser Kundenportal.

Informiere uns idealerweise mindestens 14 Tage vor deinem geplanten Umzug – bequem über das Kundenportal.

Gib dort folgende Informationen an:

  • Auszugsdatum und Zählernummer deiner bisherigen Wohnung
  • Adresse, Einzugsdatum und Zählernummer deiner neuen Wohnung

Tipp: Wenn dir die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) deiner neuen Wohnung vorliegt, kannst du diese ebenfalls angeben.

Diese kann dir dein Vermieter bzw. deine Vormieterin oder dein Vormieter mitteilen.
Falls sie nicht vorliegt, reicht die Zählernummer aus.

Nach dem Umzug teilst du uns den Zählerstand der alten und neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe mit.

Die Marktlokation bezeichnet den Ort, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird – also z. B. deine Wohnung oder dein Haus.

Da sich die Zählernummer beispielsweise durch einen Zählerwechsel ändern kann, wurde jeder Lieferstelle zusätzlich eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet.
Diese besteht aus 11 Ziffern und bleibt dauerhaft gleich, unabhängig vom Zähler. Die MaLo-ID der aktuellen Wohnung findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung.

Tipp für deinen Umzug: Wenn du uns beim Umzug die MaLo-ID deiner neuen Wohnung mitteilst, erleichtert das die eindeutige Zuordnung.

Diese kann dir dein Vermieter bzw. deine Vormieterin oder dein Vormieter mitteilen.
Falls sie nicht vorliegt, reicht die Zählernummer aus.

Stilisiertes Computerdisplay mit gelbem Personensymbol

Umzug melden

Am einfachsten meldest du deinen Umzug im Kundenportal. Dort sind deine Daten bereits hinterlegt. Du musst nur das Ein- und Auszugsdatum, den Zählerstand und deine neue Adresse eingeben.

Gelbes Haussymbol mit umlaufendem blauen Pfeilkreis als Umzugszeichen

Umzug leicht gemacht

Damit dein Umzug stressfrei verläuft, erklären wir dir, wie du den gewünschten Stromtarif für deine neue Wohnung bestellst und auf welche Punkte du achten solltest.