Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Strom und Gas
Wir haben die häufigsten Fragen zu Strom und Gas beantwortet. Ob Anbieterwechsel, Fragen zu den Vertragsdaten oder zur Abrechnung.
Anbieterwechsel
So einfach geht‘s
Wie funktioniert der Anbieterwechsel? h4>
- Wähle dein NaturEnergie-Wunschangebot.
- Gib auf der Produktseite deine PLZ und deinen Jahresverbrauch ein.
- Klicke auf den Button "Tarife finden" und anschließend den Button "Preis berechnen".
- Fülle deinen Vertrag aus und sende den ausgefüllten Vertrag online, per E-Mail/Post/Fax an uns zurück.
- Herzlichen Glückwunsch! Von jetzt an brauchst du dich um nichts mehr kümmern. Alle Wechselformalitäten übernehmen wir für dich.
- So schnell wie möglich liefern wir dir Ökostrom aus 100 % Wasserkraft und unser klimafreundliches Gas.
Stromberatung h4>
Wir beraten dich gerne.
07623 92-1200
Unser Kundenservice ist für dich da:
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Gasberatung h4>
Wir beraten dich gerne.
07623 92-1202
Unser Kundenservice ist für dich da:
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Strom
Anbieterwechsel
Kann ich meinen Stromanbieter überhaupt wechseln? h4>
Ja, der Stromanbieter kann frei gewählt werden.
Wie funktioniert der Wechsel zu Energiedienst? h4>
Fülle einfach deinen Stromvertrag von Energiedienst aus - am besten gleich hier im Internet. Oder rufe uns an und wir senden dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sende den Vertrag zu uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.
Muss ich meinen bestehenden Stromvertrag beim bisherigen Versorger selbst kündigen? h4>
Die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.
Was kostet der Wechsel zu Energiedienst? h4>
Der Wechsel zu Energiedienst ist kostenlos.
Habe ich bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bei meinem bisherigen Versorger? h4>
Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Näheres dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Am besten sendest du uns den unterschriebenen NaturEnergie-Vertrag möglichst schnell zu oder du schließt direkt online unser NaturEnergie-Angebot ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir für dich.
Preisberechnung
Wie setzt sich mein Strompreis zusammen? h4>
Der Strompreis besteht aus dem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde. Darin ist bereits alles enthalten:
(1) Gesetzliche Steuern und Abgaben
- Umsatzsteuer
- Stromsteuer
- KWK-Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Konzessionsabgabe
- Umlage gemäß § 19 Netzentgeltverordnung (NEV)
- Offshore-Umlage
- Abschaltbare Lasten-Umlage
2) Vom örtlichen Netz- oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Kosten
- Netznutzung
- Messung
- Abrechnung
- Messstellenbetrieb
3) Strombeschaffung und Vertrieb
Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Klimaschutz
Wie setzt sich mein Strom zusammen? h4>
Haushaltskunden von Energiedienst erhalten ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Dieser wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen und stammt überwiegend aus heimischen Kraftwerken am Hochrhein. Die Erzeugung findet ohne CO2-Emissionen statt und es entstehen keine radioaktiven Abfälle. Eine ausführliche Stromkennzeichnung findest du hier.
Woher kommt der Strom von Energiedienst? h4>
Strom der Marke NaturEnergie von Energiedienst wird vollständig aus Wasserkraft erzeugt. Dabei setzen wir auf eigene Wasserkraftwerke am Hochrhein. Weitere Informationen findest du hier.
Wer garantiert mir, dass der Ökostrom von Energiedienst auch wirklich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird? h4>
Unser Ökostrom aus "100 % Wasserkraft" wird jährlich vom anerkannten TÜV Nord geprüft und zertifiziert. Weitere Informationen findst du hier.
Was bedeutet eigentlich „Ökostrom“? h4>
Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Sonne, Biomasse, Wasser- oder Windkraft erzeugt wird.
Allgemeine Fragen
Was bedeutet kWh? h4>
Der Begriff Kilowattstunde (auch kWh) ist die Einheit der Energie und wird vor allem in der Elektrotechnik angewendet. Ein eine Stunde eingeschalteter 1.000-Watt-Staubsauger verbraucht in dieser Zeit 1.000 Watt-Stunden Strom, was genau einer kWh entspricht.
Was bedeutet NT/Nachtstrom/Sparzeit? h4>
Nachts zwischen 22 und 6 Uhr (Schwachlastzeit) wird weniger Strom verbraucht. Deshalb können wir unseren Strom in dieser Zeit günstiger anbieten. Wir beraten dich gerne, ab wann sich ein solches Angebot für dich lohnt. Gemessen wird mit einem sogenannten Doppeltarif- oder auch Zweitarifzähler, der in HT (Hochtarif = Tagstrom) von 6-22 Uhr und NT (Niedertarif = Nachtstrom oder auch Schwachlast) von 22-6 Uhr unterscheidet.
Was mache ich bei einem Stromausfall? h4>
Wenn dieser Fall eintritt, wende dich bitte direkt an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig. Er wird die Störung umgehend beheben.
Umzug
Ich ziehe um und möchte Kunde bei Energiedienst werden. Was muss ich tun? h4>
Als Neukunde schließt du am einfachsten online einen NaturEnergie-Vertrag ab oder sendest uns einen unterschriebenen Stromvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben, wichtig ist auch deine neue Zählernummer - um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Unseren Ökostrom aus 100 % Wasserkraft kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.
Was muss ich bei einem Umzug beachten, wenn ich bereits Kunde von Energiedienst bin? h4>
Bitte melde dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1200. Dein Stromliefervertrag endet bei einem Umzug nicht automatisch. Gerne versorgen wir dich auch am neuen Wohnort mit Ökostrom der Marke NaturEnergie. Soweit möglich, kann der bestehende Vertrag an der neuen Lieferadresse fortgesetzt werden. Du bist jedoch verpflichtet, deine neue Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen. Du kannst uns auch einen neuen unterschriebenen Vertrag zusenden oder ein Vertragsformular online ausfüllen. Es gelten dann die neuen Vertragsbedingungen.
Bitte beachte: Wenn du umziehst und für deine neue Wohnung nicht ausdrücklich einen neuen Stromliefervertrag mit Energiedienst abschließt, kommt in der Regel durch die Stromentnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.
Ab wann werde ich frühestens mit NaturEnergie beliefert, wenn ich jetzt wechsel? h4>
Unseren Ökostrom erhältst du, sobald wir die Netznutzung vom jeweiligen Netzbetreiber bestätigt bekommen, frühestens in 10 Werktagen, wenn du dich jetzt für NaturEnergie entscheidest. Falls du noch bei deinem alten Anbieter vertraglich gebunden bist, können wir dich erst später beliefern.
Was passiert nach meiner Anmeldung bei Energiedienst? h4>
Nach Eingang deines ausgefüllten Vertrages erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung. Deinen bestehenden Stromliefervertrag bei deinem bisherigen Stromversorger kündigen wir für dich. Gleichzeitig melden wir beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Wenn dein bisheriger Stromversorger und der örtliche Stromnetzbetreiber dem Lieferantenwechsel zugestimmt haben, senden wir dir eine Lieferbestätigung zu und du erhältst von uns Ökostrom der Marke NaturEnergie aus dem Hause Energiedienst.
Kann meine Stromversorgung durch den Wechsel zu Energiedienst unterbrochen werden? h4>
Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Stromversorgung ist auf alle Fälle gesichert.
Vertragsdaten und Abrechnung
Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet? h4>
Deinen monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Grundlage deines Tarifs und aus deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Anzahl der Personen in deinem Haushalt, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine Nachzahlungen anfallen.
Wie funktioniert meine Abrechnung? h4>
Du erhältst deine Abrechnung von uns per Post. Allen Kunden von Energiedienst steht das Online-Portal zur Verfügung. Hier hast du die Möglichkeit, deine Rechnung auch online einzusehen. Eine ausführliche Erläuterung zu deiner Rechnung findest du hier.
Wie bezahle ich meinen Abschlag? h4>
Wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, wird dein Abschlag auf Basis des Jahresverbrauchs bequem und ganz automatisch monatlich bzw. alle zwei Monate von deinem Konto abgebucht. Du kannst deine Abschläge aber auch überweisen oder bar bezahlen.
Wo kann ich meine Vertragsdaten einsehen und ändern? h4>
Im Energiedienst Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.naturenergie.de/portal.
- Überblick über deine persönlichen Daten
- Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
- Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
- Grafische Darstellung deines Verbrauchs
- Newsletter bestellen
- und vieles mehr
Wie wird mein Zähler abgelesen? h4>
Dein Zählerstand wird vom örtlichen Stromnetzbetreiber abgelesen. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem Online-Portal anzugeben - somit werden deine Abrechnungen noch genauer.
Wie lange dauert die Vertragslaufzeit bei Energiedienst und wie lange die Kündigungsfrist? h4>
Der Vertrag endet frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Stromliefervertrag) zum Monatsende. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei/zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende in Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) ordentlich gekündigt wird.
Wann erhalte ich meinen Wechselbonus? h4>
Sofern ein Wechselbonus vertraglich vereinbart wurde, schreiben wir dir diesen mit deiner nächsten Jahresrechnung nach Lieferbeginn gut.
Was ist die Nettopreisgarantie? h4>
Während der gesamten Mindestvertragslaufzeit bleibt der Nettopreis, den wir dir für deinen Strom berechnen, stabil. Für die Mehrwertsteuer (z. Z. 19 %) können wir nicht garantieren.
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung h4>
36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.
Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Haushalt
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Gewerbe
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Landwirtschaft
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung
Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe Einzähler
Ersatzversorgung h4>
Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag
Gas
Anbieterwechsel
Kann ich meinen Gasanbieter überhaupt wechseln? h4>
Ja, genau wie beim Strom können Verbraucher auch ihren Gasanbieter frei wählen.
Wie funktioniert der Wechsel zu Energiedienst? h4>
Lass deinen individuellen Gas-Preis berechnen - am besten gleich hier im Internet. Oder du rufst uns an und wir schicken dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sendest du den Auftrag an uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.
Muss ich meinen bestehenden Gasvertrag beim bisherigen Versorger selbst kündigen? h4>
Die Kündigung beim bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim Gasnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.
Was kostet der Wechsel zu Energiedienst? h4>
Der Wechsel zu Energiedienst ist kostenlos.
Allgemeine Fragen
Bei mir riecht es nach Gas – was soll ich machen? h4>
Keine Panik!
In das Erdgas wurde ein intensiver Duftstoff beigemischt, dass auch kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Wenn deine Nase Alarm schlägt, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig und beachte die folgenden Punkte:
Keine Flammen, keine Funken!
Wenn Gasgeruch in der Luft liegt, ist offenes Feuer tabu. Keine Zigaretten, elektrische Geräte und keine Streichhölzer verwenden.
Fenster auf!
Die einströmende Luft senkt die Gaskonzentration.
Gashahn zu!
Schließe die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen!
Warne alle Mitbewohner (nicht klingeln) und verlasse dann schnell das Haus.
Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!
Der Bereitschaftsdienst deines Netzbetreibers ist rund um die Uhr für dich erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet dich keinen Cent - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!
Was mache ich bei einer Unterbrechung der Gasversorgung? h4>
Im Falle einer Unterbrechung der Gasversorgung ist dein örtlicher Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und die Wartung des Gasnetzes in deinem Ort zuständig.
Wo finde ich das Sicherheitsdatenblatt für Gas? h4>
Das für dich gültige Sicherheitsdatenblatt findest du auf der Internetseite deines örtlichen Gas-Netzbetreibers.
Preisberechnung
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen? h4>
Circa zwei Drittel des Gaspreises bestehen aus den Kosten für das Gas selbst sowie für Transport, Speicherung, Verteilung, Zählergebühr und Abrechnung. Ein Drittel des Gaspreises besteht aus Steuern und Abgaben wie z. B. Mehrwertsteuer, Erdgassteuer und Konzessionsabgabe.
Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh? h4>
Der Erdgasbezug wird in Kubikmeter (m³) gemessen, die Abrechnung von Erdgas erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Zur Umrechnung wird eine physikalische Formel verwendet, die die Faktoren Luftdruck, Gastemperatur und Brennwert des Gases berücksichtigt.
Was ist der Gasfaktor? h4>
Der Gasfaktor dient zur Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens (abzulesen am Gaszähler, Angabe in Kubikmeter ( m³)) in die abzurechnenden Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Gasqualität und weiterer Einflussfaktoren wie Druck und Temperatur. Da Erdgas ein "Naturprodukt" ist, ist es möglich, dass sich die Gaszusammensetzung und damit auch der Energiegehalt des Erdgases ändert. Hierdurch kommt es zu Änderungen des Gasfaktors.
Je nach Verbrauchsstandort und Abrechnungszeitraum kann der Gasfaktor unterschiedlich sein. Der Gasfaktor wird durch den Gasnetzbetreiber festgelegt.
Was ist die Nettopreisgarantie? h4>
Bei einer Nettopreisgarantie wird dir der festgelegte Preis auf eine bestimmte Dauer garantiert. Ausgeschlossen sind Änderungen der Mehrwertsteuer.
Umzug
Ich bin Gaskunde bei Energiedienst und ziehe um – kann ich weiterhin Gas von Energiedienst bekommen? h4>
In vielen Regionen kannst du weiterhin mit Gas beliefert werden. Am besten ist, wenn du dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1202 bei uns meldest. Wir senden dir dann alle nötigen neuen Unterlagen zu.
Ich ziehe um und möchte Kunde bei Energiedienst werden. Was muss ich tun? h4>
Als Neukunde schließe am einfachsten online einen NaturEnergie-Vertrag ab oder sende uns einen unterschriebenen Gasvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben – um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Das umweltfreundliche Gas kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.
Kann meine Gasversorgung durch den Wechsel zu Energiedienst unterbrochen werden? h4>
Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Gasversorgung ist auf alle Fälle gesichert.
Biogas / klimaneutrales Gas
Wo kommt der Biogasanteil her? h4>
Biogas wird in sogenannten Biogasanlagen durch die Vergärung von Biomassen jeder Art hergestellt. Das Biogas von Energiedienst wird ausschließlich aus vergärbaren Reststoffen wie Klärschlamm, Bioabfall, Speise- und Pflanzenreste hergestellt. Mehr Informationen zur Biogasanlage in Kißlegg
Was bedeutet klimaneutrales Gas? h4>
Beim Verbrennen von Gas sowie bei Förderung und Transport entsteht Kohlendioxyd (CO2). Durch den Kauf von Zertifikaten und dem Erlös daraus wird die CO2-freie Energieerzeugung z.B. durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Kraftwerke gefördert. Damit wird die CO2-Freisetzung durch die Nutzung von Erdgas neutralisiert. Dieses Verfahren gilt auch für Biogas. Unabhängige Prüfgesellschaften wie TÜV NORD CERT bestätigen die Klimaneutralstellung mit einem Zertifikat.
Vertragsdaten und Abrechnung
Wo kann ich meine Vertragsdaten einsehen und ändern? h4>
Im Energiedienst Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.energiedienst.de/portal.
- Überblick über deine persönlichen Daten
- Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
- Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
- Grafische Darstellung deines Verbrauchs
- Newsletter bestellen
- und vieles mehr
Wie wird mein Zähler abgelesen? h4>
Dein Zählerstand wird vom örtlichen Gasnetzbetreiber abgelesen. Für zukünftige Ablesetermine ist das dein Ansprechpartner. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem Kundenportal anzugeben – somit werden deine Abrechnungen noch genauer.
Wie errechnet sich mein monatlicher Abschlag? h4>
Deine monatlichen Abschläge errechnen wir anhand des gewählten Tarifes in Verbindung mit deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Größe deiner Wohnung in m2, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine hohen Nachzahlungen anfallen.