Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie unten stehend.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Strom und Gas

Wir haben die häufigsten Fragen zu Strom und Gas beantwortet. Ob Anbieterwechsel, Fragen zu den Vertragsdaten oder zur Abrechnung.

Anbieterwechsel

So einfach geht‘s

  • Wähle dein NaturEnergie-Wunschangebot.
  • Gib auf der Produktseite deine PLZ und deinen Jahresverbrauch ein.
  • Klicke auf den Button "Tarife finden" und anschließend den Button "Preis berechnen".
  • Fülle deinen Vertrag aus und sende den ausgefüllten Vertrag online, per E-Mail/Post/Fax an uns zurück.
  • Herzlichen Glückwunsch! Von jetzt an brauchst du dich um nichts mehr kümmern. Alle Wechselformalitäten übernehmen wir für dich.
  • So schnell wie möglich liefern wir dir Ökostrom aus 100 % Wasserkraft und unser klimafreundliches Gas.

Wir beraten dich gerne.

07623   92-1200

Unser Kundenservice ist für dich da:

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag                          8:00 - 15:00 Uhr

 

 

Wir beraten dich gerne.

07623   92-1202

Unser Kundenservice ist für dich da:

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag                          8:00 - 15:00 Uhr

Strom

Anbieterwechsel

Ja, der Stromanbieter kann frei gewählt werden.

Fülle einfach deinen Stromvertrag von Energiedienst aus - am besten gleich hier im Internet. Oder rufe uns an und wir senden dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sende den Vertrag zu uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Der Wechsel zu Energiedienst ist kostenlos.

Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Näheres dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Am besten sendest du uns den unterschriebenen NaturEnergie-Vertrag möglichst schnell zu oder du schließt direkt online unser NaturEnergie-Angebot ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir für dich.

Preisberechnung

Der Strompreis besteht aus dem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde. Darin ist bereits alles enthalten:

(1) Gesetzliche Steuern und Abgaben

  • Umsatzsteuer
  • Stromsteuer
  • KWK-Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage gemäß § 19 Netzentgeltverordnung (NEV)
  • Offshore-Umlage
  • Abschaltbare Lasten-Umlage

2) Vom örtlichen Netz- oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Kosten

  • Netznutzung
  • Messung
  • Abrechnung
  • Messstellenbetrieb

3) Strombeschaffung und Vertrieb
     Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier

Klimaschutz

Haushaltskunden von Energiedienst erhalten ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Dieser wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen und stammt überwiegend aus heimischen Kraftwerken am Hochrhein. Die Erzeugung findet ohne CO2-Emissionen statt und es entstehen keine radioaktiven Abfälle. Eine ausführliche Stromkennzeichnung findest du hier.

Strom der Marke NaturEnergie von Energiedienst wird vollständig aus Wasserkraft erzeugt. Dabei setzen wir auf eigene Wasserkraftwerke am Hochrhein. Weitere Informationen findest du hier.

Unser Ökostrom aus "100 % Wasserkraft" wird jährlich vom anerkannten TÜV Nord geprüft und zertifiziert. Weitere Informationen findst du hier.

Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Sonne, Biomasse, Wasser- oder Windkraft erzeugt wird.

Allgemeine Fragen

Der Begriff Kilowattstunde (auch kWh) ist die Einheit der Energie und wird vor allem in der Elektrotechnik angewendet. Ein eine Stunde eingeschalteter 1.000-Watt-Staubsauger verbraucht in dieser Zeit 1.000 Watt-Stunden Strom, was genau einer kWh entspricht.

Nachts zwischen 22 und 6 Uhr (Schwachlastzeit) wird weniger Strom verbraucht. Deshalb können wir unseren Strom in dieser Zeit günstiger anbieten. Wir beraten dich gerne, ab wann sich ein solches Angebot für dich lohnt. Gemessen wird mit einem sogenannten Doppeltarif- oder auch Zweitarifzähler, der in HT (Hochtarif = Tagstrom) von 6-22 Uhr und NT (Niedertarif = Nachtstrom oder auch Schwachlast) von 22-6 Uhr unterscheidet.

Wenn dieser Fall eintritt, wende dich bitte direkt an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig. Er wird die Störung umgehend beheben.

Umzug

Als Neukunde schließt du am einfachsten online einen NaturEnergie-Vertrag ab oder sendest uns einen unterschriebenen Stromvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben, wichtig ist auch deine neue Zählernummer - um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Unseren Ökostrom aus 100 % Wasserkraft kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.

Bitte melde dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1200. Dein Stromliefervertrag endet bei einem Umzug nicht automatisch. Gerne versorgen wir dich auch am neuen Wohnort mit Ökostrom der Marke NaturEnergie. Soweit möglich, kann der bestehende Vertrag an der neuen Lieferadresse fortgesetzt werden. Du bist jedoch verpflichtet, deine neue Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen. Du kannst uns auch einen neuen unterschriebenen Vertrag zusenden oder ein Vertragsformular online ausfüllen. Es gelten dann die neuen Vertragsbedingungen.

Bitte beachte: Wenn du umziehst und für deine neue Wohnung nicht ausdrücklich einen neuen Stromliefervertrag mit Energiedienst abschließt, kommt in der Regel durch die Stromentnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.

Unseren Ökostrom erhältst du, sobald wir die Netznutzung vom jeweiligen Netzbetreiber bestätigt bekommen, frühestens in 10 Werktagen, wenn du dich jetzt für NaturEnergie entscheidest. Falls du noch bei deinem alten Anbieter vertraglich gebunden bist, können wir dich erst später beliefern.

Nach Eingang deines ausgefüllten Vertrages erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung. Deinen bestehenden Stromliefervertrag bei deinem bisherigen Stromversorger kündigen wir für dich. Gleichzeitig melden wir beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Wenn dein bisheriger Stromversorger und der örtliche Stromnetzbetreiber dem Lieferantenwechsel zugestimmt haben, senden wir dir eine Lieferbestätigung zu und du erhältst von uns Ökostrom der Marke NaturEnergie aus dem Hause Energiedienst.

Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Stromversorgung ist auf alle Fälle gesichert.

Vertragsdaten und Abrechnung

Deinen monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Grundlage deines Tarifs und aus deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Anzahl der Personen in deinem Haushalt, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine Nachzahlungen anfallen.

Du erhältst deine Abrechnung von uns per Post. Allen Kunden von Energiedienst steht das Online-Portal zur Verfügung. Hier hast du die Möglichkeit, deine Rechnung auch online einzusehen. Eine ausführliche Erläuterung zu deiner Rechnung findest du hier.

Wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, wird dein Abschlag auf Basis des Jahresverbrauchs bequem und ganz automatisch monatlich bzw. alle zwei Monate von deinem Konto abgebucht. Du kannst deine Abschläge aber auch überweisen oder bar bezahlen.

Im Energiedienst Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.naturenergie.de/portal.

  • Überblick über deine persönlichen Daten
  • Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
  • Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
  • Grafische Darstellung deines Verbrauchs
  • Newsletter bestellen
  • und vieles mehr

Dein Zählerstand wird vom örtlichen Stromnetzbetreiber abgelesen. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem Online-Portal anzugeben - somit werden deine Abrechnungen noch genauer.

Der Vertrag endet frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Stromliefervertrag) zum Monatsende. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei/zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende in Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) ordentlich gekündigt wird.

Sofern ein Wechselbonus vertraglich vereinbart wurde, schreiben wir dir diesen mit deiner nächsten Jahresrechnung nach Lieferbeginn gut.

Während der gesamten Mindestvertragslaufzeit bleibt der Nettopreis, den wir dir für deinen Strom berechnen, stabil. Für die Mehrwertsteuer (z. Z. 19 %) können wir nicht garantieren.

Grund- und Ersatzversorgung

36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Preise Grundversorgung

 

Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten

Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Haushalt

Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Gewerbe

Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Landwirtschaft

Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung

Preiszusammensetzung NaturEnergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe  Einzähler

Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag

 

Gas

Anbieterwechsel

Ja, genau wie beim Strom können Verbraucher auch ihren Gasanbieter frei wählen.

Lass deinen individuellen Gas-Preis berechnen - am besten gleich hier im Internet. Oder du rufst uns an und wir schicken dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sendest du den Auftrag an uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Die Kündigung beim bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim Gasnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Der Wechsel zu Energiedienst ist kostenlos.

Allgemeine Fragen

Keine Panik!

In das Erdgas wurde ein intensiver Duftstoff beigemischt, dass auch kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Wenn deine Nase Alarm schlägt, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig und beachte die folgenden Punkte:

Keine Flammen, keine Funken!

Wenn Gasgeruch in der Luft liegt, ist offenes Feuer tabu. Keine Zigaretten, elektrische Geräte und keine Streichhölzer verwenden.

Fenster auf!

Die einströmende Luft senkt die Gaskonzentration.

Gashahn zu!

Schließe die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.

Mitbewohner warnen!

Warne alle Mitbewohner (nicht klingeln) und verlasse dann schnell das Haus.

Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!

Der Bereitschaftsdienst deines Netzbetreibers ist rund um die Uhr für dich erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet dich keinen Cent - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!

Im Falle einer Unterbrechung der Gasversorgung ist dein örtlicher Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und die Wartung des Gasnetzes in deinem Ort zuständig.

Das für dich gültige Sicherheitsdatenblatt findest du auf der Internetseite deines örtlichen Gas-Netzbetreibers.

Preisberechnung

Circa zwei Drittel des Gaspreises bestehen aus den Kosten für das Gas selbst sowie für Transport, Speicherung, Verteilung, Zählergebühr und Abrechnung. Ein Drittel des Gaspreises besteht aus Steuern und Abgaben wie z. B. Mehrwertsteuer, Erdgassteuer und Konzessionsabgabe.

Der Erdgasbezug wird in Kubikmeter (m³) gemessen, die Abrechnung von Erdgas erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Zur Umrechnung wird eine physikalische Formel verwendet, die die Faktoren Luftdruck, Gastemperatur und Brennwert des Gases berücksichtigt.

Der Gasfaktor dient zur Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens (abzulesen am Gaszähler, Angabe in Kubikmeter ( m³)) in die abzurechnenden Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Gasqualität und weiterer Einflussfaktoren wie Druck und Temperatur. Da Erdgas ein "Naturprodukt" ist, ist es möglich, dass sich die Gaszusammensetzung und damit auch der Energiegehalt des Erdgases ändert. Hierdurch kommt es zu Änderungen des Gasfaktors.

Je nach Verbrauchsstandort und Abrechnungszeitraum kann der Gasfaktor unterschiedlich sein. Der Gasfaktor wird durch den Gasnetzbetreiber festgelegt.

Bei einer Nettopreisgarantie wird dir der festgelegte Preis auf eine bestimmte Dauer garantiert. Ausgeschlossen sind Änderungen der Mehrwertsteuer.

Umzug

In vielen Regionen kannst du weiterhin mit Gas beliefert werden. Am besten ist, wenn du dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1202 bei uns meldest. Wir senden dir dann alle nötigen neuen Unterlagen zu.

Als Neukunde schließe am einfachsten online einen NaturEnergie-Vertrag ab oder sende uns einen unterschriebenen Gasvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben – um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Das umweltfreundliche Gas kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.

Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Gasversorgung ist auf alle Fälle gesichert.

Biogas / klimaneutrales Gas

Biogas wird in sogenannten Biogasanlagen durch die Vergärung von Biomassen jeder Art hergestellt. Das Biogas von Energiedienst wird ausschließlich aus vergärbaren Reststoffen wie Klärschlamm, Bioabfall, Speise- und Pflanzenreste hergestellt. Mehr Informationen zur Biogasanlage in Kißlegg

Beim Verbrennen von Gas sowie bei Förderung und Transport entsteht Kohlendioxyd (CO2). Durch den Kauf von Zertifikaten und dem Erlös daraus wird die CO2-freie  Energieerzeugung z.B. durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Kraftwerke gefördert. Damit wird die CO2-Freisetzung durch die Nutzung von Erdgas neutralisiert. Dieses Verfahren gilt auch für Biogas. Unabhängige Prüfgesellschaften wie TÜV NORD CERT bestätigen die Klimaneutralstellung mit einem Zertifikat.

Vertragsdaten und Abrechnung

Im Energiedienst Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.energiedienst.de/portal.

  • Überblick über deine persönlichen Daten
  • Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
  • Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
  • Grafische Darstellung deines Verbrauchs
  • Newsletter bestellen
  • und vieles mehr

Dein Zählerstand wird vom örtlichen Gasnetzbetreiber abgelesen. Für zukünftige Ablesetermine ist das dein Ansprechpartner. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem Kundenportal anzugeben – somit werden deine Abrechnungen noch genauer.

Deine monatlichen Abschläge errechnen wir anhand des gewählten Tarifes in Verbindung mit deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Größe deiner Wohnung in m2, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine hohen Nachzahlungen anfallen.

Stromqualität

Selbstgemacht ist immer noch am besten.

NaturEnergie ist selbstgemachter, zertifizierter Ökostrom aus eigenen Wasserkraftwerken am Hochrhein und im Südschwarzwald.

 

Einfach und schnell erklärt

Du hast Fragen zu deiner Strom- oder Gasrechnung?

Eine Strom- oder Gasrechnung ist oftmals schwer zu verstehen.

Den Aufbau und die wichtigsten Informationen, haben wir für dich zusammengestellt.