Vorsicht: Unberechtigte Personen können mit deiner Zählernummer, deinem Namen und der Adresse unbemerkt einen neuen Strom- oder Gasvertrag mit dir abschließen.
Das kannst du tun, wenn ungewollt ein Vertrag abgeschlossen wurde
Vertrag schriftlich widerrufen
Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn du einen Vertrag am Telefon geschlossen hast. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Solltest du nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Reiche deinen Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Einschreiben ein.
Bisherigen Anbieter informieren
Dein bisheriger Energieanbieter muss so schnell wie möglich informiert werden, dass du gar nicht kündigen wolltest. Wenn du nichts tust, wirst du automatisch über die Grundversorgung beliefert.
Vorfall bei der Bundesnetzagentur melden
Werbeanrufe ohne deine ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen. Melde der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe. Das kannst du direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.