Achtung vor Energiebetrügern am Telefon oder per Post

Lass dich nicht täuschen – Betrüger versuchen am Telefon oder per Post, dich zu ungewollten Energieverträgen zu überreden. Schütze dich vor unerwarteten Anrufen und Angeboten. Sei wachsam, überprüfe alles genau und gib keine persönlichen Daten preis!

Schütze dich vor ungewollten Energieverträgen am Telefon und per Post!

Es gibt leider Betrüger, die versuchen, Menschen am Telefon oder per Post dazu zu bringen, ungewollte Energieverträge abzuschließen. Diese betrügerischen Praktiken zielen darauf ab, die Unwissenheit oder Verwirrung auszunutzen, um persönliche Informationen zu stehlen oder sie in teure Verträge zu drängen. Der beste Weg, dich vor solchen betrügerischen Praktiken zu schützen, ist Wachsamkeit und eine gesunde Portion Skepsis. Vertraue nicht blindlings Angeboten, die unerwartet auftauchen, und nehme dir Zeit, um alles sorgfältig zu überprüfen, bevor du irgendwelche Verträge oder Informationen weitergibst.

Das Wichtigste auf einen Blick

Warnung vor Telefonanrufen

Weder Mitarbeitende noch im Auftrag von Energiedienst tätige Personen fragen telefonisch Zählernummern oder gar Kontoinformationen von Kundinnen und Kunden ab. Diese Infos liegen uns bereits vor.

Vorsicht bei Datenabfrage

Gib niemals deine Zählernummer oder sonstige persönliche Informationen am Telefon oder per Brief an, wenn du nicht vorhast zu wechseln.

Widerruf möglich

Wenn du ungewollt einen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Vorsicht: Unberechtigte Personen können mit deiner Zählernummer, deinem Namen und der Adresse unbemerkt einen neuen Strom- oder Gasvertrag mit dir abschließen.

So kann widerrechtlich ein Strom- oder Gasvertrag zustande kommen

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Betrüger kontaktieren dich per Telefon und geben sich oft als Mitarbeiter von Energiedienst oder naturenergie netze aus. Meist geben sie vor, dir einen besseren Tarif anbieten zu wollen.

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Sie fragen nach Daten wie Zählernummer und den aktuellen Strom- oder Gasverbrauch ab. Zusammen mit deinem Namen und der Adresse können diese Personen einen Wechselprozess einleiten.

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Du erhältst in diesem Fall eine Kündigungsbestätigung deines bisherigen Lieferanten und ein Begrüßungsschreiben eines neuen Anbieters und hast somit unbemerkt den Energieanbieter gewechselt.

Das solltest du tun, wenn ungewollt ein Vertrag abgeschlossen wurde:
 

1. Vertrag schriftlich widerrufen

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn du einen Vertrag am Telefon geschlossen hast. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Solltest du nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Reiche deinen Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Einschreiben ein.

 

2. Bisherigen Anbieter informieren

Nachdem dein Widerruf bestätigt wurde, kannst du dich gerne bei uns melden. 

 

3. Vorfall  bei der Bundesnetzagentur melden

Werbeanrufe ohne deine ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Dafür ist die Behörde aber auf Hinweise angewiesen. Melde der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe. Das kannst du direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.