Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell sicher

Deine Versorgungssicherheit ist derzeit stabil. Die Gasspeicher sind zu 90 % gefüllt, der Gasverbrauch in Deutschland ist aktuell niedriger als erwartet. Die Bundesnetzagentur beobachtet das Geschehen genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Wir informieren dich hier über weitere Neuigkeiten. Wichtig zu wissen: Die Gasversorgung deines privaten Haushaltes ist durch Maßnahmen der Bundesregierung abgesichert. 

Das Wichtigste auf einen Blick

Gas- und Wärmepreisbremse

Die Gas- und Wärmepreisbremse wurde verabschiedet. Privathaushalte und Unternehmen sollen finanziell entlastet werden.

Du musst nichts weiter tun

Sobald es für dich relevante Änderungen gibt, benachrichtigen wir umgehend unsere Gaskundinnen und -kunden. Aktuell raten wir nicht dazu, die Abschläge anzupassen. Auch die Angabe des Zählerstandes ist nicht notwendig.

Das sind die Gründe für die hohen Gaspreise

Engpässe bei Gas

Kürzungen der Gaslieferungen aus Russland sorgten für eine Mangellage.

Höhere Nachfrage

Die Nachfrage stieg schneller als erwartet aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie.

Kalter Winter

Der lange und kalte Winter 2020/21 ließ den Füllstand der Gasspeicher sinken und Gas musste nachgeordert werden.

CO₂-Zertifikate

CO₂-Zertifikate berechtigen Unternehmen, Kohlendioxid in der Atmosphäre auszustoßen. Diese Zertifikate werden immer teurer.

Finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden

Privathaushalte und Unternehmen werden ab 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) durch die vom Bund verabschiedenden Strom- und Gas- & Wärmepreisbremsen finanziell entlastet. Die Dauer der Energiepreisbremse ist vorerst bis Ende 2023 begrenzt. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert. Die untere Abbildung zeigt die Abfederung der steigenden Gaspreise auf.

Wir arbeiten weiterhin  mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremse. Aufgrund der Komplexität benötigen wir jedoch Zeit bis zum 1. April 2023. Unsere betroffenen Kundinnen und Kunden wurden Ende März 2023 schriftlich informiert. Mehr Informationen in unserer Pressemitteilung. Fragen und Antworten findest du hier.

FAQs zur Gaspreisbremse

Wer ist von der Energiepreisbremse betroffen?

Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Ab wann gilt die Energiepreisbremse?


Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Warum verzögert sich die Umsetzung der Energiepreisbremse?

Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Was muss ich als Kundin/Kunde tun?


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Wie hoch ist die Entlastung durch die Energiepreisbremse?


Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Wie wird der Verbrauchswert für die Berechnung des Entlastungsbetrages ermittelt?

Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Ab wann wird mein monatlicher Abschlagsbetrag gesenkt?


Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Gas- und Wärmepreisbremse

Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, beträgt der Referenzpreis:

  • Gas: 80 Prozent des Erdgasverbrauchs wird zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
  • Wärme: Für 80 Prozent des Erdgasverbrauchs erhält man zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Hier folgen baldmöglichst weitere Informationen.

Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.


Hier zu den Energiespartipps

 

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Ab Januar 2023 erhalten die Industriekunden folgende finanzielle Abfederung:

  • Gas: 70 Prozent vom Erdgasjahresverbrauch von 2021 gilt der gedeckelte Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde.
  • Wärme: 70 Prozent des Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 beträgt der gedeckelte Preis bei 7,5 Cent je Kilowattstunde.

Für den übrigen Verbrauch gilt der Vertragspreis.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Falls du betroffen bist, hast du von uns Ende März ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Kundinnen und Kunden müssen nichts tun.

Weitere Informationen entnimm bitte unserer Pressemitteilung vom 1. März 2023 oder ruf bei der Infohotline Tel. 07623 92-1205 an. An der telefonischen Hotline kann es aufgrund der Vielzahl an Kundenfragen zu langen Wartezeiten kommen.

Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April. D. h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.

Weitere FAQs

NaturEnergie Gaskundinnen und Kunden

Nein, wir kümmern uns um deinen Abschlag 

Nach der Jahresabrechnung und bei Preisveränderungen berechnen wir deinen Abschlag neu. Dabei berücksichtigen wir deinen Jahresverbrauch und deine aktuellen Preise. Auch die sogenannte Gaspreisbremse fließt in die Neuberechnung mit ein. Änderungen beim Abschlag teilen wir dir immer schriftlich mit.  
Dein Geld bleibt dir erhalten. Die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Bei zu niedrigen Abschlägen erheben wir in der Jahresrechnung eine Nachforderung, zu viel gezahlte Abschläge werden dir erstattet oder gutgeschrieben.

Kleiner Tipp: Im Kundenportal kannst du ganz einfach deinen aktuellen Abschlag ansehen und bei Bedarf selbst anpassen.

Stand: 18. November 2022

Regelmäßige Teilzahlung an deinen Gas- oder Stromanbieter

Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leistest du eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten. Die Höhe des Abschlags richte sich in der Regel nach deinem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die
Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhältst du eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, musst du eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen die Wetterbedingungen eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Stand: 18. November 2022

Nein, die Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig

Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet. Eine rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und erfolgt nicht willkürlich. Sie beruht auf vorgegebenen gesetzlichen Regularien.

Falls eine Ablesung erforderlich wäre, würden wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden melden.

Stand: 18. November 2022

Gasspeicherumlage

Seit Oktober 2022 ist diese Umlage Preisbestandteile der NaturEnergie Gastarife.

Die Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) soll im Winter für gut gefüllte Gasspeicher sorgen und somit die Gasversorgung im Winter sichern. Die deutschen Gasspeicher sollen zu bestimmten Stichtagen konkrete Mindestfüllstände haben. Die bis zu den Stichtagen fehlenden Mengen müssen eingekauft werden und hier entstehen Mehrkosten. Diese Umlage müssen alle Gaskundinnen und -kunden tragen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.

Stand: 18. November 2022

Gaskosten senken: Das kannst du tun

Gasverbrauch senken und Heizkosten sparen – Mit wenig Aufwand und geringen Investitionen: Heizkosten sparen, ohne dass der Alltag unbehaglich wird. Frieren muss dabei niemand.

HEIZKÖRPER REINIGEN

Staub, Schmutz und Spinnweben auf heißen Heizkörperoberflächen verringern die Wärmeabgabe und verursachen Gerüche. Das reizt die Atemwege. Rippen- und Röhrenheizkörper lassen sich mit Staubsauger und einem feuchten Tuch reinigen. Bei Plattenheizkörpern zuerst die Abdeckung oben entfernen und dann mit einer Heizkörperbürste die Lamellen innen vom Staub befreien. Mit einem feuchten Lappen Außenseiten und Abdeckung säubern.

HEIZKÖRPER ENTLÜFTEN

Wenn es im Heizkörper gluckert oder dieser ungleichmäßig warm wird, behindert Luft die Wärmeabgabe. Zum Entlüften zuerst bei allen Heizkörpern die Regler für etwa 30 Minuten auf die höchste Stufe stellen. Dann nacheinander jeden Heizkörper entlüften: Gefäß unter das Entlüftungsventil halten und mit einem Heizkörperschlüssel das Ventil langsam aufdrehen. Nun entweicht zischend die Luft. Tritt Wasser aus, das Ventil wieder schließen.

WOHNRÄUME CLEVER LÜFTEN

Pro Tag verdunsten in einem Vier-Personen-Haushalt bis zu zehn Liter Wasser durch Atmen, Kochen, Duschen oder Baden. Das ist ein ganzer Eimer voll Wasser. Der Dampf muss raus, sonst entsteht Schimmel. Außerdem erwärmt sich trockene Luft schneller, das spart Heizkosten. Deshalb mindestens dreimal am Tag für fünf Minuten quer lüften: Heizkörper abdrehen und alle Fenster und Türen weit öffnen. Fenster nur zu kippen hilft wenig!

SONNE HEIZEN LASSEN

Im Winter steht die Sonne tiefer und dringt weit in die Räume. Fenster wirken ähnlich wie bei einem Gewächshaus – als Energiesammler: Die Lichtstrahlen durchdringen das Glas, verwandeln sich in Wand und Boden in Wärmestrahlung und können nicht mehr hinaus. In südlich und südwestlich gelegenen Räumen ist der Wärmegewinn im Winter oft beträchtlich. Wer die Vorhänge aufmacht, lässt die Sonne heizen und spart so Energiekosten.

HEIZPAUSE MACHEN – ODER NICHT?

Wenn Bewohner gut gedämmter Häuser für einige Stunden abwesend sind, können sie die Heizkörper ruhig ganz abstellen. Die Dämmung lässt die Raumtemperaturen nur langsam sinken, die Räume kühlen nicht aus. Wer in nicht oder wenig gedämmten Gebäuden lebt, sollte die Innentemperatur um nicht mehr als fünf Grad und auf höchstens 15 Grad absenken. Aufheizen kalter Räume verbraucht viel Energie.

TEMPERATUREN RICHTIG EINSTELLEN

Programmierbare Thermostate an den Heizkörpern können die Heizkosten um bis zu zehn Prozent senken. Damit lassen sich auch für jeden Raum die idealen Wohlfühltemperaturen zu festgelegten Zeiten einstellen. Zum Beispiel die Thermostate so programmieren, dass die Heizzeit eine halbe Stunde vor dem Aufstehen oder dem Heimkommen beginnt – das sorgt für behagliche Wärme zur richtigen Zeit.

LUKEN UND RITZEN SCHLIESSEN

Zugluft durch Wohnungstür und Fenster sowie offene Roll- und Klappläden lassen viel Wärme entweichen. Eine Dichtungsbürste an der Unterkante der Eingangstür und selbstklebende Dichtbänder aus Kunststoff schaffen hier schnell Abhilfe. Wer außerdem am Abend die Roll- oder Klappläden schließt, schafft ein dämmendes Luftpolster. Zugezogene Vorhänge halten die Wärme im Raum und verringern den Wärmeschwund weiter.

WÄRME BESSER VERTEILEN

Besonders in hohen Altbauwohnungen sammelt sich die Wärme unter der Decke, aber unten am Fußboden bleiben die Füße kalt. Ein Deckenventilator mit Winterregelung drückt die Wärme nach unten in den Raum und die Heizung kann länger Pause machen. Modelle mit Energiesparmotor glänzen mit niedrigem Stromverbrauch. Selbst auf höchster Leistungsstufe genügen ihnen oft nur 30 Watt, die Hälfte weniger, als herkömmliche Geräte benötigen.

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