Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell sicher
Deine Versorgungssicherheit ist derzeit stabil. Die Gasflüsse sind ausgeglichen. Das für September vorgesehene Speicherziel mit einem Füllstand von 75 % wurde bereits im Juni erreicht. Die Bundesnetzagentur beobachtet das Geschehen genau. Sie steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Wir informieren dich hier über weitere Neuigkeiten. Wichtig zu wissen: Die Gasversorgung deines privaten Haushalts ist durch Maßnahmen der Bundesregierung abgesichert.
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen
NaturEnergie Gaskundinnen und Kunden
Muss ich meinen Abschlag anpassen? h4>
Nein, wir kümmern uns um deinen Abschlag
Nach der Jahresabrechnung und bei Preisveränderungen berechnen wir deinen Abschlag neu. Dabei berücksichtigen wir deinen Jahresverbrauch und deine aktuellen Preise. Auch die sogenannte Gaspreisbremse fließt in die Neuberechnung mit ein. Änderungen beim Abschlag teilen wir dir immer schriftlich mit.
Dein Geld bleibt dir erhalten. Die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Bei zu niedrigen Abschlägen erheben wir in der Jahresrechnung eine Nachforderung, zu viel gezahlte Abschläge werden dir erstattet oder gutgeschrieben.
Stand: 18. November 2022
Was ist ein Abschlag? h4>
Regelmäßige Teilzahlung an deinen Gas- oder Stromanbieter
Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leistest du eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten. Die Höhe des Abschlags richte sich in der Regel nach deinem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die
Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.
Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhältst du eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, musst du eine Nachzahlung leisten.
Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen die Wetterbedingungen eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.
Stand: 18. November 2022
Ist die Ablesung des Zählerstandes notwendig? h4>
Nein, die Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig
Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet. Eine rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und erfolgt nicht willkürlich. Sie beruht auf vorgegebenen gesetzlichen Regularien.
Falls eine Ablesung erforderlich wäre, würden wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden melden.
Stand: 18. November 2022
Gasspeicherumlage
Was ist die Gasspeicherumlage? h4>
Seit Oktober 2022 ist diese Umlage Preisbestandteile der NaturEnergie Gastarife.
Die Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) soll im Winter für gut gefüllte Gasspeicher sorgen und somit die Gasversorgung im Winter sichern. Die deutschen Gasspeicher sollen zu bestimmten Stichtagen konkrete Mindestfüllstände haben. Die bis zu den Stichtagen fehlenden Mengen müssen eingekauft werden und hier entstehen Mehrkosten. Diese Umlage müssen alle Gaskundinnen und -kunden tragen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.
Stand: 18. November 2022
Gaskosten senken: Das kannst du tun
Gasverbrauch senken und Heizkosten sparen – Mit wenig Aufwand und geringen Investitionen: Heizkosten sparen, ohne dass der Alltag unbehaglich wird. Frieren muss dabei niemand.