Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell sicher
Deine Versorgungssicherheit ist derzeit stabil. Die Gasspeicher sind zu 90 % gefüllt, der Gasverbrauch in Deutschland ist aktuell niedriger als erwartet. Die Bundesnetzagentur beobachtet das Geschehen genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern. Wir informieren dich hier über weitere Neuigkeiten. Wichtig zu wissen: Die Gasversorgung deines privaten Haushaltes ist durch Maßnahmen der Bundesregierung abgesichert.
Finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden
Privathaushalte und Unternehmen werden ab 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) durch die vom Bund verabschiedenden Strom- und Gas- & Wärmepreisbremsen finanziell entlastet. Die Dauer der Energiepreisbremse ist vorerst bis Ende 2023 begrenzt. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert. Die untere Abbildung zeigt die Abfederung der steigenden Gaspreise auf.
Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremse. Aufgrund der Komplexität benötigen wir jedoch Zeit bis zum 1. April 2023. Unsere betroffenen Kundinnen und Kunden wurden Ende März 2023 schriftlich informiert. Mehr Informationen in unserer Pressemitteilung. Fragen und Antworten findest du hier.

FAQs zur Gaspreisbremse
Gas- und Wärmepreisbremse
Welche finanzielle Entlastung erhalte ich als Privathaushalt oder kleines bis mittleres Unternehmen? h4>
Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, beträgt der Referenzpreis:
- Gas: 80 Prozent des Erdgasverbrauchs wird zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
- Wärme: Für 80 Prozent des Erdgasverbrauchs erhält man zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Hier folgen baldmöglichst weitere Informationen.
Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.
Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.
Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung
Stand: 23. Dezember 2022
Wie sieht die finanzielle Entlastung für Industriekunden aus? h4>
Ab Januar 2023 erhalten die Industriekunden folgende finanzielle Abfederung:
- Gas: 70 Prozent vom Erdgasjahresverbrauch von 2021 gilt der gedeckelte Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde.
- Wärme: 70 Prozent des Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 beträgt der gedeckelte Preis bei 7,5 Cent je Kilowattstunde.
Für den übrigen Verbrauch gilt der Vertragspreis.
Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.
Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung
Stand: 23. Dezember 2022
Muss ich als Gaskunde etwas tun? h4>
Falls du betroffen bist, hast du von uns Ende März ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Kundinnen und Kunden müssen nichts tun.
Weitere Informationen entnimm bitte unserer Pressemitteilung vom 1. März 2023 oder ruf bei der Infohotline Tel. 07623 92-1205 an. An der telefonischen Hotline kann es aufgrund der Vielzahl an Kundenfragen zu langen Wartezeiten kommen.
Ab wann wird mein monatlicher Abschlagsbetrag gesenkt? h4>
Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April. D. h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.
Weitere FAQs
NaturEnergie Gaskundinnen und Kunden
Muss ich meinen Abschlag anpassen? h4>
Nein, wir kümmern uns um deinen Abschlag
Nach der Jahresabrechnung und bei Preisveränderungen berechnen wir deinen Abschlag neu. Dabei berücksichtigen wir deinen Jahresverbrauch und deine aktuellen Preise. Auch die sogenannte Gaspreisbremse fließt in die Neuberechnung mit ein. Änderungen beim Abschlag teilen wir dir immer schriftlich mit.
Dein Geld bleibt dir erhalten. Die gezahlten Abschläge werden mit der Forderung in der Jahresrechnung verrechnet. Bei zu niedrigen Abschlägen erheben wir in der Jahresrechnung eine Nachforderung, zu viel gezahlte Abschläge werden dir erstattet oder gutgeschrieben.
Stand: 18. November 2022
Was ist ein Abschlag? h4>
Regelmäßige Teilzahlung an deinen Gas- oder Stromanbieter
Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leistest du eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten. Die Höhe des Abschlags richte sich in der Regel nach deinem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die
Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.
Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhältst du eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, musst du eine Nachzahlung leisten.
Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen die Wetterbedingungen eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.
Stand: 18. November 2022
Ist die Ablesung des Zählerstandes notwendig? h4>
Nein, die Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig
Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet. Eine rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und erfolgt nicht willkürlich. Sie beruht auf vorgegebenen gesetzlichen Regularien.
Falls eine Ablesung erforderlich wäre, würden wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden melden.
Stand: 18. November 2022
Gasspeicherumlage
Was ist die Gasspeicherumlage? h4>
Seit Oktober 2022 ist diese Umlage Preisbestandteile der NaturEnergie Gastarife.
Die Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) soll im Winter für gut gefüllte Gasspeicher sorgen und somit die Gasversorgung im Winter sichern. Die deutschen Gasspeicher sollen zu bestimmten Stichtagen konkrete Mindestfüllstände haben. Die bis zu den Stichtagen fehlenden Mengen müssen eingekauft werden und hier entstehen Mehrkosten. Diese Umlage müssen alle Gaskundinnen und -kunden tragen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.
Stand: 18. November 2022
Gaskosten senken: Das kannst du tun
Gasverbrauch senken und Heizkosten sparen – Mit wenig Aufwand und geringen Investitionen: Heizkosten sparen, ohne dass der Alltag unbehaglich wird. Frieren muss dabei niemand.