Finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden

Der Bund entlastet Privathaushalte und Unternehmen finanziell durch die verabschiedeten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen. Sie traten zum 1. März 2023 in Kraft, rückwirkend zum 1. Januar 2023. Vorerst gelten sie bis Ende des Jahres 2023. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert.

Umsetzung der Energiepreisbremse

Wir setzen weiterhin mit hoher Intensität die Energiepreisbremse um. Aufgrund ihrer Komplexität kann es weiterhin zu Verzögerungen kommen. Dies bitten wir zu entschuldigen und danken dir für deine Geduld. Antworten auf häufig gestellten Fragen findest du hier.

FAQs zur Gaspreisbremse

Gas- und Wärmepreisbremse

Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, beträgt der Referenzpreis:

  • Gas: 80 Prozent des Erdgasverbrauchs wird zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
  • Wärme: Für 80 Prozent des Erdgasverbrauchs erhält man zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Hier folgen baldmöglichst weitere Informationen.

Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.


Hier zu den Energiespartipps

 

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Ab Januar 2023 erhalten die Industriekunden folgende finanzielle Abfederung:

  • Gas: 70 Prozent vom Erdgasjahresverbrauch von 2021 gilt der gedeckelte Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde.
  • Wärme: 70 Prozent des Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 beträgt der gedeckelte Preis bei 7,5 Cent je Kilowattstunde.

Für den übrigen Verbrauch gilt der Vertragspreis.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Falls du betroffen bist, hast du von uns ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Du musst nichts tun.

Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April. D. h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.

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