Ende der finanziellen Entlastung für Gaskunden

2023 hat der Bund Privathaushalte und Unternehmen finanziell durch Strom- und Gaspreisbremsen entlastet. Die Entlastungen wurden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert. Nun liefen diese Entlastungen aus. (Stand: 30. Januar 2024)

Ende der Gaspreisbremse: Fragen & Antworten

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise in Form der „Energiepreisbremsen“ liefen auf Grund der aktuellen Haushaltsituation des Bundes bereits zum 31.12.2023 aus.

Stand: 30. Januar 2024

Mit dem Wegfall der Energiepreisbremsen ändert sich für dich nichts an dem Preis, der vertraglich für deine Gaslieferung vereinbart ist. Allerdings sind deine Zahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss gedeckelt. Das bedeutet: Für Gas hast du als Haushaltskunde im Jahr maximal 12 ct. je Kilowattstunde gezahlt. Diese Obergrenze entfällt. Das heißt: Die Energieversorger zahlen dir seit dem 1. Januar 2024 also nicht mehr die „Differenz des kalkulierten Energiepreises zu dem staatlich definierten Preisdeckel“ im Auftrag des Staates aus.

Der Preis der von dir gekauften Energie selbst ändert sich nicht. Sollte dein Energiepreis unterhalb der Grenzen des bisherigen Energiepreisdeckels liegen, ändert sich für dich durch den Wegfall der Energiepreisbremsen nichts. Sollte dein Energiepreis oberhalb der Grenzen des Energiepreisdeckels aus dem Jahr 2023 liegen, erhöht sich der Betrag, den du für deine Energielieferung bezahlen musst - deine Energiekosten steigen also an, da der staatliche Zuschuss entfällt.

Stand: 30. Januar 2024

Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Energiepreise sind per Gesetz bis zum Ende des Jahres 2023 wirksam. Sie hätten durch eine Verordnung der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden können. Die Bundesregierung beschloss im November 2023 zunächst eine Verlängerung bis Ende März 2024. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 kann sie jedoch die ursprünglich dem „Energie- und Klimafonds“ zugeführten Gelder nicht mehr ihre Haushaltsplanung berücksichtigen. Aufgrund der dadurch entstandenen Finanzlücke ist sie zu Einsparungen gezwungen. Deshalb beendete die Bundesregierung die Energiepreisbremsen bereits zum Jahresende 2023.

Stand: 30. Januar 2024

Durch das Ende der Energiepreisbremsen können deine Energiekosten steigen, falls deine Abschlagszahlungen in der Summe die Kosten für den Jahresverbrauch nicht decken. In diesem Fall wird spätestens mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig.

Stand: 30. Januar 2024

Gas- und Wärmepreisbremse

Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, beträgt der Referenzpreis:

  • Gas: 80 Prozent des Erdgasverbrauchs wird zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
  • Wärme: Für 80 Prozent des Erdgasverbrauchs erhält man zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Hier folgen baldmöglichst weitere Informationen.

Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.


Hier zu den Energiespartipps

 

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Ab Januar 2023 erhalten die Industriekunden folgende finanzielle Abfederung:

  • Gas: 70 Prozent vom Erdgasjahresverbrauch von 2021 gilt der gedeckelte Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde.
  • Wärme: 70 Prozent des Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 beträgt der gedeckelte Preis bei 7,5 Cent je Kilowattstunde.

Für den übrigen Verbrauch gilt der Vertragspreis.

Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden bis spätestens Ende März schriftlich.

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 23. Dezember 2022

Falls du betroffen bist, hast du von uns ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Du musst nichts tun.

Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April. D. h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.

Energiespar-Hacks für deinen Alltag

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Ein Bild eines Raumes, in dem sich vier Menschen befinden. Ein Mensch, der gerade das Fenster für das Stoßlüften geöffnet hat, ein Mensch, der ein Stecker aus der Steckdose zieht, ein Mensch, der einen Schalter betätigt und ein Mensch, der die Heizung herunterdreht. Diese Möglichkeiten sind bestens geeignet um einfach und schnell Energie einzusparen.