Strompreisbremse: Finanzielle Entlastung für Stromkunden
Privathaushalte und Unternehmen werden durch die vom Bund verabschiedenden Strom- und Gas- & Wärmepreisbremsen von hohen Energiepreisen finanziell entlastet. Sie gelten zum 1. März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, und vorerst bis Ende des Jahres 2023. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse der Stromproduzenten finanziert.
Gesetzesänderung zur Energiepreisbremse
Zum 1. August 2023 sind die Gesetzesänderungen zur Energiepreisbremse in Kraft getreten. Der Gesetzgeber sieht unter anderem Entlastungen für Strom- und Elektrowärmekunden mit Nachtstromtarifen bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh vor. Weitere konkrete Informationen werden in Kürze folgen. Wir setzen die Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit hoher Priorität um. Unsere betroffenen Kundinnen und Kunden werden schriftlich informiert. Du als Kundin oder Kunde musst daher nichts Weiteres tun.
Umsetzung der Energiepreisbremse
Wir setzen weiterhin mit hoher Intensität die Energiepreisbremse um. Aufgrund ihrer Komplexität kann es weiterhin zu Verzögerungen kommen. Dies bitten wir zu entschuldigen und danken dir für deine Geduld. Antworten auf häufig gestellten Fragen findest du hier.

FAQs zur Strompreisbremse
Strompreisbremse
Welche finanzielle Entlastung erhalte ich als Privathaushalt oder Kleingewerbe? h4>
Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, gilt die Strompreisbremse für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden folgendermaßen:
- 80 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs wird zu 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Dieser wird aus den historischen Daten geschätzt.
Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.
Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung
Stand: 21. August 2023
Wie sieht die finanzielle Entlastung für mittlere und große Unternehmen aus? h4>
Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, gilt die Strompreisbremse für mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden wie folgt:
- Für 70 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde, zzgl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.
Maßgeblich ist der Jahresverbrauch 2021 für Kunden mit RLM-Messung, andernfalls ist es der aktuell prognostizierte Jahresverbrauch 2023.
Für den übrigen Verbrauch fällt der Vertragspreis an.
Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung
Stand: 21. August 2023
Muss ich als Stromkundin/Stromkunde etwas tun? h4>
Weniger als die Hälfte aller NaturEnergie-Stromkunden sind von der Energiepreisbremse betroffen. Falls du betroffen bist, hast du von uns ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Du musst nichts tun.
Stand: 21. August 2023
Ab wann wird mein monatlicher Abschlagsbetrag gesenkt? h4>
Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April, d.h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.
Stand: 21. August 2023
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