Strompreisbremse: Ende der finanziellen Entlastung für Stromkunden

Die 2023 vom Bund eingeführten Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen liefen zum Ende des Jahres 2023 aus. Damit sind auch die Strompreise nicht mehr gedeckelt. (Stand: 30. Januar 2024)

Ende der Strompreisbremse      Enlastung für Stromkunden im Allgemeinen      Entlastung für Strom- und Elektrowärmekunden mit Nachtstromtarifen

Ende der Strompreisbremse: Fragen & Antworten

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise in Form der „Energiepreisbremsen“ liefen auf Grund der aktuellen Haushaltsituation des Bundes bereits zum 31.12.2023 aus. 

Stand: 30. Januar 2024

Mit dem Wegfall der Energiepreisbremsen ändert sich für dich nichts an dem Preis, der vertraglich für deine Stromlieferung vereinbart ist. Allerdings sind deine Zahlungen nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss gedeckelt. Das bedeutet: Für Strom hast du als Haushaltskunde bislang maximal 40 ct. pro Kilowattstunde gezahlt. Diese Obergrenze entfällt. Das heißt: Die Energieversorger zahlen dir seit dem 1. Januar 2024 also nicht mehr die „Differenz des kalkulierten Energiepreises zu dem staatlich definierten Preisdeckel“ im Auftrag des Staates aus.

Der Preis der von dir gekauften Energie selbst ändert sich nicht. Sollte dein Energiepreis unterhalb der Grenzen des bisherigen Energiepreisdeckels liegen, ändert sich für dich durch den Wegfall der Energiepreisbremsen nichts. Sollte dein Energiepreis oberhalb der Grenzen des Energiepreisdeckels aus dem Jahr 2023 liegen, erhöht sich der Betrag, den du für deine Energielieferung bezahlen musst- deine Energiekosten steigen also an, da der staatliche Zuschuss entfällt. 

Stand: 30. Januar 2024

Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung der Energiepreise sind per Gesetz bis zum Ende des Jahres 2023 wirksam. Sie hätten durch eine Verordnung der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden können. Die Bundesregierung beschloss im November 2023 zunächst eine Verlängerung bis Ende März 2024. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 kann sie jedoch die ursprünglich dem „Energie- und Klimafonds“ zugeführten Gelder nicht mehr ihre Haushaltsplanung berücksichtigen. Aufgrund der dadurch entstandenen Finanzlücke ist sie zu Einsparungen gezwungen. Deshalb beendete die Bundesregierung die Energiepreisbremsen bereits zum Jahresende 2023.

Stand: 27. Dezember 2023

Durch das Ende der Energiepreisbremsen können deine Energiekosten steigen, falls deine Abschlagszahlungen in der Summe die Kosten für den Jahresverbrauch nicht decken. In diesem Fall wird spätestens mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig.

Stand: 30. Januar 2024

Finanzielle Entlastung im Allgemeinen

Wer ist von der Energiepreisbremse betroffen?

Wir erklären es dir im Kurzvideo.

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Ab wann gilt die Energiepreisbremse?


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Warum verzögert sich die Umsetzung der Energiepreisbremse?

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Was muss ich als Kundin/Kunde tun?


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Wie hoch ist die Entlastung durch die Energiepreisbremse?


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Wie wird der Verbrauchswert für die Berechnung des Entlastungsbetrages ermittelt?

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Ab wann wird mein monatlicher Abschlagsbetrag gesenkt?


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Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, gilt die Strompreisbremse für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden folgendermaßen:

  • 80 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs wird zu 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Maßgeblich ist der prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. Dieser wird aus den historischen Daten geschätzt.

Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis bezahlt. Daher empfehlen wir weiterhin, wo es geht, Energie zu sparen.


Hier zu den Energiespartipps

 

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 21. August 2023

Ab März 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, gilt die Strompreisbremse für mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden wie folgt:

  • Für 70 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde, zzgl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.

Maßgeblich ist der Jahresverbrauch 2021 für Kunden mit RLM-Messung, andernfalls ist es der aktuell prognostizierte Jahresverbrauch 2023.

Für den übrigen Verbrauch fällt der Vertragspreis an.

Weitere Informationen: Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Stand: 21. August 2023

Weniger als die Hälfte aller naturenergie-Stromkunden sind von der Energiepreisbremse betroffen. Falls du betroffen bist, hast du von uns ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Du musst nichts tun.

 

Stand: 21. August 2023

Falls du zu den betroffenen Kundinnen und Kunden gehörst, greifen die Reduzierungen ab April, d.h. du zahlst ab April monatlich weniger. Die finanzielle Entlastung für die Monate Januar bis März erhältst du einmalig rückwirkend ebenfalls im April. Der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffene Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet.

 

Stand: 21. August 2023

Finanzielle Entlastung für Hoch- und Niedertarife

Am 1. August 2023 traten Gesetzesänderungen zur Energiepreisbremse in Kraft. Der Gesetzgeber sieht unter anderem Entlastungen für Strom- und Elektrowärmekunden mit Nachtstromtarifen bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh vor. Wir haben die Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und betroffene Kundinnen und Kunden schriftlich informiert.

Stand: 27. Dezember 2023

Für "normalen" Strom gilt weiterhin der Preisdeckel von 40 ct/kWh, für Nachtstrom gilt seit 01. August 2023 ein Preisdeckel von 28 ct/kWh. Aus beiden Werten wir ein Mittelwert errechnet, der sich nach den Wochenstunden für die Hochtarif- und Niedertarifzeit richtet. Für das Netzgebiet der naturenergie netze GmbH beträgt der Mittelwert = Referenzpreis 36 ct/kWh. Für andere Netzgebiete mit anderen Schaltzeiten gelten andere Referenzpreise.

Stand: 27. Dezember 2023

 

 

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Energiespar-Hacks für deinen Alltag

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Ein Bild eines Raumes, in dem sich vier Menschen befinden. Ein Mensch, der gerade das Fenster für das Stoßlüften geöffnet hat, ein Mensch, der ein Stecker aus der Steckdose zieht, ein Mensch, der einen Schalter betätigt und ein Mensch, der die Heizung herunterdreht. Diese Möglichkeiten sind bestens geeignet um einfach und schnell Energie einzusparen.