Fragen und Antworten zu Gas

Biogas / klimaneutrales Gas

Biogas wird in sogenannten Biogasanlagen durch die Vergärung von Biomassen jeder Art hergestellt. Das Biogas von Energiedienst wird ausschließlich aus vergärbaren Reststoffen wie Klärschlamm, Bioabfall, Speise- und Pflanzenreste hergestellt. Mehr Informationen zur Biogasanlage in Kißlegg

Beim Verbrennen von Gas sowie bei Förderung und Transport entsteht Kohlendioxyd (CO2). Durch den Kauf von Zertifikaten und dem Erlös daraus wird die CO2-freie  Energieerzeugung z.B. durch den Bau von Erneuerbare-Energien-Kraftwerke gefördert. Damit wird die CO2-Freisetzung durch die Nutzung von Erdgas neutralisiert. Dieses Verfahren gilt auch für Biogas. Unabhängige Prüfgesellschaften wie TÜV NORD CERT bestätigen die Klimaneutralstellung mit einem Zertifikat.

Umzug und Anbieterwechsel

Wir beraten dich gerne.

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Unser Kundenservice ist für dich da:

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag                          8:00 - 15:00 Uhr

Ja, genau wie beim Strom können Verbraucher auch ihren Gasanbieter frei wählen.

Als Neukunde schließe am einfachsten online einen naturenergie-Vertrag ab oder sende uns einen unterschriebenen Gasvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben – um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Das umweltfreundliche Gas kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.

Lass deinen individuellen Gas-Preis berechnen - am besten gleich hier im Internet. Oder du rufst uns an und wir schicken dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sendest du den Auftrag an uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Die Kündigung beim bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim Gasnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Gasversorgung ist auf alle Fälle gesichert.

Der Wechsel zu naturenergie ist kostenlos.

In vielen Regionen kannst du weiterhin mit Gas beliefert werden. Am besten ist, wenn du dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1202 bei uns meldest. Wir senden dir dann alle nötigen neuen Unterlagen zu.

Preisberechnung

Circa zwei Drittel des Gaspreises bestehen aus den Kosten für das Gas selbst sowie für Transport, Speicherung, Verteilung, Zählergebühr und Abrechnung. Ein Drittel des Gaspreises besteht aus Steuern und Abgaben wie z. B. Mehrwertsteuer, Erdgassteuer und Konzessionsabgabe.

Der Erdgasbezug wird in Kubikmeter (m³) gemessen, die Abrechnung von Erdgas erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Zur Umrechnung wird eine physikalische Formel verwendet, die die Faktoren Luftdruck, Gastemperatur und Brennwert des Gases berücksichtigt.

Der Gasfaktor dient zur Umrechnung des verbrauchten Gasvolumens (abzulesen am Gaszähler, Angabe in Kubikmeter ( m³)) in die abzurechnenden Kilowattstunden unter Berücksichtigung der Gasqualität und weiterer Einflussfaktoren wie Druck und Temperatur. Da Erdgas ein "Naturprodukt" ist, ist es möglich, dass sich die Gaszusammensetzung und damit auch der Energiegehalt des Erdgases ändert. Hierdurch kommt es zu Änderungen des Gasfaktors.

Je nach Verbrauchsstandort und Abrechnungszeitraum kann der Gasfaktor unterschiedlich sein. Der Gasfaktor wird durch den Gasnetzbetreiber festgelegt.

Bei einer Nettopreisgarantie wird dir der festgelegte Preis auf eine bestimmte Dauer garantiert. Ausgeschlossen sind Änderungen der Mehrwertsteuer.

Seit Oktober 2022 ist diese Umlage Preisbestandteile der NaturEnergie Gastarife.

Die Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) soll im Winter für gut gefüllte Gasspeicher sorgen und somit die Gasversorgung im Winter sichern. Die deutschen Gasspeicher sollen zu bestimmten Stichtagen konkrete Mindestfüllstände haben. Die bis zu den Stichtagen fehlenden Mengen müssen eingekauft werden und hier entstehen Mehrkosten. Diese Umlage müssen alle Gaskundinnen und -kunden tragen. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.

Stand: 18. November 2022

Mehrwertsteuer-Erhöhung

Wann die Mehrwertsteuer bei Gas wieder von derzeit 7 auf 19 Prozent angehoben wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Ursprünglich sieht die gesetzliche Regelung einen Anstieg der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent ab dem 01.04.2024 vor. Der Bundestag hat aber im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits eine vorzeitige Wiederanhebung zum 01.03.2024 beschlossen. Diesem Gesetz muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Eine Verabschiedung im Bundesrat ist nach regulärem Sitzungskalender frühestens am 02.02.2024 möglich. Sollte er das Gesetz nicht verabschieden, gilt die bisherige Rechtslage fort. Das heißt: Die ermäßigte Mehrwertsteuer bleibt bis zum 31.03.2024 bestehen.

Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) soll 2024 der Preis pro Tonne CO2 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2023 betrug der Preis pro Tonne CO2 30 Euro. Der vorgesehene Preiskorridor für 2026 bleibt mit 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 unverändert. Eine Abfederung über ein Klimageld ist aktuell nicht vorgesehen. Die Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate für CO2-Emissionen sind Bestandteil des Gaspreises. Für 2024 erhöhen sie somit den Preis für Gaslieferungen.

Die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen war ursprünglich bis Ende März 2024 geplant. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 kann sie jedoch die ursprünglich dem „Energie- und Klimafonds“ zugeführten Gelder nicht mehr für ihre Haushaltsplanung berücksichtigen. Aufgrund der dadurch entstandenen Finanzlücke ist sie zu Einsparungen gezwungen. Aktuell ist noch nicht eindeutig klar, ob der Staat gezwungen ist, auch an dieser Stelle zu sparen, und daher die Mehrwertsteuer vorzeitig wieder erhöht. Immerhin fehlen dem künftigen Haushalt bis zu 60 Milliarden Euro. Daher ist es unwahrscheinlich, dass der abgesenkte Mehrwertsteuersatz für Gaslieferungen bis zum ursprünglich geplanten Datum gelten wird.

Sollte die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent steigen, wird sich dein Gaspreis um 11,2 Prozent (brutto) erhöhen. Bei einem Preis von 12 ct. pro Kilowattstunde (kWh) würde das eine Preiserhöhung von 1,44 ct pro kWh bedeuten. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh würde es bedeuten, dass du anstatt 2.400 Euro 2.688 Euro für deinen Gasverbrauch zahlst, also 288 Euro mehr.
Eine endgültige Entscheidung über die Höhe der Mehrwertsteuer ist voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 zu erwarten.

Die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer kann zu höheren Kosten für deine Energielieferungen führen. Das bedeutet: Wenn deine Abschlagszahlungen in der Summe die Kosten für den Jahresverbrauch nicht decken, wird spätestens mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung fällig.

Vertragsdaten und Abrechnung

Im naturenergie Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.naturenergie.de/portal.

  • Überblick über deine persönlichen Daten
  • Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
  • Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
  • Grafische Darstellung deines Verbrauchs
  • Newsletter bestellen
  • und vieles mehr

Dein Zählerstand wird vom örtlichen Gasnetzbetreiber abgelesen. Für zukünftige Ablesetermine ist das dein Ansprechpartner. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem Kundenportal anzugeben – somit werden deine Abrechnungen noch genauer.

Deine monatlichen Abschläge errechnen wir anhand des gewählten Tarifes in Verbindung mit deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Größe deiner Wohnung in m2, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine hohen Nachzahlungen anfallen.

Allgemeine Fragen

Keine Panik!

In das Erdgas wurde ein intensiver Duftstoff beigemischt, dass auch kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Wenn deine Nase Alarm schlägt, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig und beachte die folgenden Punkte:

Keine Flammen, keine Funken!

Wenn Gasgeruch in der Luft liegt, ist offenes Feuer tabu. Keine Zigaretten, elektrische Geräte und keine Streichhölzer verwenden.

Fenster auf!

Die einströmende Luft senkt die Gaskonzentration.

Gashahn zu!

Schließe die Absperreinrichtungen der Gasleitungen.

Mitbewohner warnen!

Warne alle Mitbewohner (nicht klingeln) und verlasse dann schnell das Haus.

Bereitschaftsdienst anrufen - von außerhalb des Hauses!

Der Bereitschaftsdienst deines Netzbetreibers ist rund um die Uhr für dich erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet dich keinen Cent - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!

Im Falle einer Unterbrechung der Gasversorgung ist dein örtlicher Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und die Wartung des Gasnetzes in deinem Ort zuständig.

Das für dich gültige Sicherheitsdatenblatt findest du auf der Internetseite deines örtlichen Gas-Netzbetreibers.

Weitere FAQs

Du hast weitere Fragen zum Thema Strom, Wärme, EEG oder zu naturenergie im Allgemeinen? Hier findest du die Antworten.

Ein Icon mit einem Haus mit Schornstein und einer Heizspirale in der Mitte. Das Icon steht symbolisch für die Bemühungen von naturenergie, die Wärmeversorgung nachhaltig, effizient und komfortabel zugleich zu gestalten.

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