Fragen und Antworten zu Strom

Grund- und Ersatzversorgung

Wenn du in eine neue Wohnung ziehst, hast du automatisch Strom, auch wenn du keinen Vertrag geschlossen hast. Das nennt sich Grundversorgung. Der Vorteil der Grundversorgung ist, dass du sofort Strom hast und du jederzeit zu einem anderen Stromanbieter wechseln kannst. Der Nachteil ist, dass es oft teurer ist und du keine Preisgarantie hast. Die Grundversorgung ist gesetzlich im EnWG und in der GVV geregelt.

Wusstest du schon: Bei naturenergie besteht auch die Grundversorgung aus 100 % erneuerbarer Energie.

Allgemeine Preise Grundversorgung

 

So setzen sich die Preise zusammen

Haushalt     Gewerbe     Landwirtschaft     Wärmepumpe/Speicherheizung     Wärmepumpe  Einzähler

 

Stromgrundversorgung einfach erklärt

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Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag

 

Umzug und Anbieterwechsel

Wir beraten dich gerne.

07623   92-1200

Unser Kundenservice ist für dich da:

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag                          8:00 - 15:00 Uhr

kundenservicemail@naturenergieweb.de

Zum Kundenportal

Ja, der Stromanbieter kann frei gewählt werden.

Fülle einfach deinen Stromvertrag von naturenergie aus - am besten gleich hier im Internet. Oder rufe uns an und wir senden dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sende den Vertrag zu uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Ja, du kannst zu naturenergie wechseln

Allerdings können wir Neukundinnen und ‑Kunden aufgrund der aktuellen Preis- und Planungsunsicherheit nur eine eingeschränkte Auswahl an Ökostromtarifen anbieten oder sie in der Grund- oder Ersatzversorgung aufnehmen.

Das heißt: Wessen Stromanbieter zum Beispiel insolvent geht, den beliefern wir über unsere Ersatzversorgung mit Ökostrom. Weil es aber nicht planbar ist, wie viele Kunden in diese Notsituation geraten, können wir auch die Mengen dafür nicht vorher beschaffen. Wir müssen sie für diesen Bedarf zu den aktuellen Strompreisen zukaufen. Und diese haben sich verzehnfacht! (Stand: Ende August 2022). Der Preis für die Ersatzversorgung ist entsprechend hoch.

 

Einfach in nur 3 Schritten wechseln

  • PLZ und Verbrauch eingeben
  • Passenden Tarif auswählen
  • Formular ausfüllen und bestellen

Hier findest du die aktuell verfügbaren Tarife für naturenergie Ökostrom.

 

Stand: 18. November 2022

Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Näheres dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Am besten sendest du uns den unterschriebenen naturenergie-Vertrag möglichst schnell zu oder du schließt direkt online unser naturenergie-Angebot ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir für dich.

Die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Stromversorgung ist auf alle Fälle gesichert.

Als Neukunde kannst du ganz einfach online einen Stromvertrag bei naturenergie abschließen oder uns den unterschriebenen Vertrag per Post zusenden. Bitte gib dabei deine neue Anschrift, das Einzugsdatum sowie die Zählernummer deiner neuen Wohnung an. Diese Informationen findest du in der Regel im Übergabeprotokoll der Wohnung. Idealerweise schließt du deinen Stromvertrag mindestens 14 Tage vor deinem Umzug ab. Nach Erhalt deiner Angaben kümmern wir uns um alle weiteren Schritte.

Bitte informiere uns vor deinem Umzug telefonisch unter 07623 92-1200 oder über das Kundenportal. Denn dein Stromliefervertrag endet beim Umzug nicht automatisch. Gerne beliefern wir dich auch an deinem neuen Wohnort weiterhin mit Ökostrom von naturenergie.

Sofern möglich, kann dein bestehender Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden. Teile uns deine neue Lieferanschrift idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Umzug mit.

Alternativ kannst du uns einen neuen, unterschriebenen Vertrag zusenden oder das Online-Formular nutzen. In diesem Fall gelten die dann aktuellen Vertragsbedingungen.

Bitte beachte: Wenn du nach deinem Umzug keinen neuen Vertrag mit naturenergie abschließt, wirst du in der Regel automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Sobald du Strom entnimmst, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Unseren Ökostrom erhältst du, sobald wir die Netznutzung vom jeweiligen Netzbetreiber bestätigt bekommen, frühestens in 10 Werktagen, wenn du dich jetzt für naturenergie entscheidest. Falls du noch bei deinem alten Anbieter vertraglich gebunden bist, können wir dich erst später beliefern.

Der Wechsel zu naturenergie ist kostenlos.

Nach Eingang deines ausgefüllten Vertrages erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung. Deinen bestehenden Stromliefervertrag bei deinem bisherigen Stromversorger kündigen wir für dich. Gleichzeitig melden wir beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Wenn dein bisheriger Stromversorger und der örtliche Stromnetzbetreiber dem Lieferantenwechsel zugestimmt haben, senden wir dir eine Lieferbestätigung zu und du erhältst von uns Ökostrom der Marke naturenergie.

Ja, auch wenn du dich noch nicht bei einem Stromversorger angemeldet hast, ist deine neue Wohnung mit Strom versorgt. In diesem Fall greift automatisch die Grundversorgung durch den örtlichen Anbieter. Damit du von Anfang an Ökostrom aus 100 % Wasserkraft bekommst, empfehlen wir dir, dich möglichst bald bei naturenergie anzumelden. So sicherst du dir nicht nur deinen Wunschversorger, sondern erhältst auch alle Informationen zu unseren Tarifen und Vertragsbedingungen.

In den Nebenkosten sind auch Stromkosten enthalten. Allerdings handelt es sich hierbei um die allgemeinen Stromkosten, die für das gesamte Gebäude, in dem deine Wohnung ist, anfallen. Das ist z.B. die Beleuchtung im Treppenhaus oder der Strom für den Aufzug. Der Strom, den du in deiner Wohnung persönlich verbrauchst, ist darin nicht enthalten und muss separat bezahlt werden.

Preisberechnung

Der Strompreis besteht aus dem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde. Darin ist bereits alles enthalten:

(1) Gesetzliche Steuern und Abgaben

  • Umsatzsteuer
  • Stromsteuer
  • KWK-Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage gemäß § 19 Netzentgeltverordnung (NEV)
  • Offshore-Umlage
  • Abschaltbare Lasten-Umlage

2) Vom örtlichen Netz- oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Kosten

  • Netznutzung
  • Messung
  • Abrechnung
  • Messstellenbetrieb

3) Strombeschaffung und Vertrieb
     Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier. 

Gute Planung reicht nicht immer

Zur Beantwortung dieser Frage muss erst einmal verstanden werden, wie der Strommarkt funktioniert. Wir und viele Stromunternehmen verkaufen unseren produzierten Strom aus unseren Kraftwerken mehrere Jahre im Voraus. Wir tun das, weil wir bis auf wenige Ausnahmen ziemlich genau wissen, wie viel unsere Kraftwerke jedes Jahr produzieren und wir durch eine Fixierung des Preises unsere Preisrisiken in der Zukunft minimieren.

naturenergie sichert große Teile der produzierten Menge frühzeitig ab. Das ist ebenso vorteilhaft für unsere Kunden, etwa KMUs oder Stadtwerke mit vielen Endkunden. Diese sichern sich dadurch nämlich eine garantierte Energielieferung zu einem planbaren Preis. Beide Seiten können ihre Einnahmen bzw. Kosten für die nächsten zwei, drei Jahre damit also sehr gut abschätzen, was ihnen Planungssicherheit gibt. Wenn nun beispielsweise Kommunen kurzfristig ihren Strom beschaffen (auf die Energiepolitik einer Gemeinde haben wir als Energieversorger keinen Einfluss), kaufen wir selbst diese Strommenge zum aktuellen Marktpreis an der Strombörse. Und genau dieser Marktpreis ist aktuell enorm hoch. Dementsprechend fahren wir Verluste ein, wenn wir die Strompreise nicht gemäß Marktpreis weitergeben.

Uns ist natürlich bewusst, dass die aktuelle Situation viele Kommunen, Gemeinden und Firmen vor enorme Herausforderungen stellt. Das benötigte Energiebeschaffungs-Know-how sind massiv gestiegen.

Stand: 18. November 2022

Nein, musst du nicht

Es ist nicht zwingend notwendig, dass du uns deinen Zählerstand mitteilst. Der Stromverbrauch für Haushaltsstrom verteilt sich relativ gleichmäßig über das gesamte Jahr. Wir ermitteln deinen Zählerstand rechnerisch. 

Nur wenn du mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hast, wäre eine Zwischenablesung vorteilhaft. Bei Wärmestrom ist der Verbrauch über das Jahr ungleichmäßig verteilt.

Falls du uns deinen Zählerstand mitteilen möchtest, kannst du das einfach über dieses Formular tun oder direkt im Serviceportal.

Stand: 18. November 2022

Vertragsdaten und Abrechnung

Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für deinen Strom- oder Gasverbrauch – keine Rechnung. Du zahlst damit regelmäßig einen Teil deiner voraussichtlichen Energiekosten, die einmal im Jahr in der Jahresrechnung genau abgerechnet werden. Die Höhe deines Abschlags richtet sich meistens nach deinem Verbrauch im vergangenen Jahr. Dieser wird mit dem aktuellen Preis multipliziert und auf die Monate verteilt.

Was passiert bei Abweichungen?

  • Wenn du zu viel gezahlt hast, bekommst du Geld zurück.
  • Wenn du zu wenig gezahlt hast, musst du den Restbetrag nachzahlen.

Wir berechnen deinen Abschlag so genau wie möglich. Es kann aber zu Abweichungen kommen – zum Beispiel, wenn sich der Energiepreis ändert oder dein Verbrauch durch einen kalten Winter steigt.

Tipp: Im Kundenportal kannst du deinen aktuellen Abschlag jederzeit einsehen und bei Bedarf selbst anpassen.

Stand: 28. Mai 2025

Deinen monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Grundlage deines Tarifs und aus deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Anzahl der Personen in deinem Haushalt, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine Nachzahlungen anfallen.

Basierend auf dem erfassten Zählerstand erstellt naturenergie deine Jahresabrechnung. Diese enthält:

  • Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
  • Berechnung der Energiekosten unter Berücksichtigung von Arbeitspreis und Grundpreis
  • Abgleich mit den geleisteten Abschlagszahlungen

Du bekommst deine Rechnung per Post. Alternativ kannst du deine Rechnung im Kundenportal einsehen und herunterladen. Dort kannst du die Kommunikation auch komplett auf digital umstellen. Dann bekommst du keine Schreiben mehr per Post. Das spart Papier und schont die Umwelt. Eine ausführliche Erläuterung zu deiner Rechnung findest du hier.

Wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast, wird dein Abschlag auf Basis des Jahresverbrauchs automatisch monatlich bzw. alle zwei Monate von deinem Konto abgebucht. Du kannst deine Abschläge aber auch überweisen oder bar bezahlen.

Im naturenergie Kundenportal hast du die Möglichkeit, deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über meine.naturenergie.de. Das Kundenportal bietet folgende Funktionen:

  • Deine persönlichen Daten einsehen und verwalten
  • Rechnungen einsehen und herunterladen sowie  Vertragsdokumenteeinsehen
  • Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
  • Grafische Darstellung deines Verbrauchs
  • Umzug einfach und schnell melden
  • und vieles mehr

Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand zu übermitteln. In allen Fällen werden die Daten an den Netzbetreiber weitergeleitet. Dieser ist für die Erfassung und Abrechnung des Stromverbrauchs zuständig.

  1. Du erhältst direkt vom Netzbetreiber eine Aufforderung zur Selbstablesung – entweder per Ablesekarte oder E-Mail.
  2. Wenn keine Mitteilung erfolgt, schätzt der Netzbetreiber den Verbrauch.
  3. Du kannst jederzeit deinen Zählerstand im Kundenportal von naturenergie melden.

Der Vertrag endet frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Stromliefervertrag) zum Monatsende. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei/zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende in Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) ordentlich gekündigt wird.

Sofern ein Wechselbonus vertraglich vereinbart wurde, schreiben wir dir diesen mit deiner nächsten Jahresrechnung nach Lieferbeginn gut.

Während der gesamten Mindestvertragslaufzeit bleibt der Nettopreis, den wir dir für deinen Strom berechnen, stabil. Für die Mehrwertsteuer (z. Z. 19 %) können wir nicht garantieren.

Fragen und Antworten zur Vertragskündigung

Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn jederzeit mit einer Frist von vier Wochen über das Onlineformular, in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch kündigen. Die naturenergie hochrhein AG bestätigt deine Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich und nennt das Vertragsende.

Wenn du umziehst, musst du deinen Vertrag nicht kündigen. Stattdessen kannst du uns deinen Umzug melden und weiterhin mit Ökostrom von naturenergie versorgt werden. Teile uns deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. Dies kannst du über das Onlineformular oder direkt im Kundenportal tun.

Bitte beachte: Rückwirkend können wir deine An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeiten. Bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung deiner alten Wohnung bis zur Abmeldung auf deinem Namen weiterläuft.  

Du hast ein Sonderkündigungsrecht

  • Bei Preiserhöhungen deines Energieanbieters
  • Wenn dein Energieversorger den Vertrag einseitig ändert
  • Bei einem Umzug, falls der bestehende Vertrag nicht an die neue Adresse mitgenommen werden kann.


Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht?
Die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe des Kündigungsgrundes.

Was muss ich tun, um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?
Du solltest deinen Vertrag und die AGBs prüfen, um sicherzustellen, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Anschließend musst du uns schriftlich über deine Kündigung informieren, idealerweise unter Angabe des Kündigungsgrundes.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Wenn du umziehst und dein Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, verlierst du in der Regel dein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn der Vertrag nicht mitgenommen werden kann, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Nein, du hast das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen zu kündigen.

Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt wurde, verlängert sich dieser automatisch.

Allgemeine Fragen

Die Kilowattstunde – kurz kWh – ist die Maßeinheit für Energie. Sie zeigt an, wie viel elektrische Energie ein Gerät verbraucht.

Ein einfaches Beispiel:
Wenn du einen 1.000-Watt-Staubsauger eine Stunde lang laufen lässt, verbraucht er genau eine Kilowattstunde Strom – also 1.000 Watt in einer Stunde.

Nachts zwischen 22 und 6 Uhr (Schwachlastzeit) wird weniger Strom verbraucht. Deshalb können wir unseren Strom in dieser Zeit günstiger anbieten. Wir beraten dich gerne, ab wann sich ein solches Angebot für dich lohnt. Gemessen wird mit einem sogenannten Doppeltarif- oder auch Zweitarifzähler, der in HT (Hochtarif = Tagstrom) von 6-22 Uhr und NT (Niedertarif = Nachtstrom oder auch Schwachlast) von 22-6 Uhr unterscheidet.

Wenn dieser Fall eintritt, wende dich bitte direkt an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig. Er wird die Störung umgehend beheben.

Klimaschutz

Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Sonne, Biomasse, Wasser- oder Windkraft erzeugt wird.

Haushaltskunden von naturenergie erhalten ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Dieser wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen und stammt  aus heimischen Kraftwerken am Hochrhein. Der Strom wird klimafreundlich erzeugt, und unvermeidbare CO₂-Emissionen aus Bau und Betrieb der Infrastruktur werden durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Wir liefern unseren Kunden mit naturenergie ausschließlich Strom aus 100 % Wasserkraft vom Hochrhein. Unsere drei Wasserkraftwerke in Wyhlen, Rheinfelden und Laufenburg haben zusammen eine Leistung von 244,5 MW und eine durchschnittliche Jahresproduktion von 1.555 Millionen Kilowattstunden. Das ist Strom für rund 445.000 Haushalte.

Unser Ökostrom aus "100 % Wasserkraft" wird jährlich vom anerkannten TÜV Nord geprüft und zertifiziert. Weitere Informationen findst du hier.

Weitere FAQs

Du hast weitere Fragen zum Thema Gas, Wärme, EEG oder zu naturenergie im Allgemeinen? Hier findest du die Antworten.