Fragen und Antworten zu Strom
Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Wenn du in eine neue Wohnung ziehst, hast du automatisch Strom, auch wenn du keinen Vertrag geschlossen hast. Das nennt sich Grundversorgung. Der Vorteil der Grundversorgung ist, dass du sofort Strom hast und du jederzeit zu einem anderen Stromanbieter wechseln kannst. Der Nachteil ist, dass es oft teurer ist und du keine Preisgarantie hast. Die Grundversorgung ist gesetzlich im EnWG und in der GVV geregelt.
Wusstest du schon: Bei naturenergie besteht auch die Grundversorgung aus 100 % erneuerbarer Energie.
Allgemeine Preise Grundversorgung
So setzen sich die Preise zusammen
Haushalt Gewerbe Landwirtschaft Wärmepumpe/Speicherheizung Wärmepumpe Einzähler
Stromgrundversorgung einfach erklärt
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn
- vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.
Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag
Umzug und Anbieterwechsel
Stromberatung
Wir beraten dich gerne.
07623 92-1200
Unser Kundenservice ist für dich da:
Montag - Donnerstag 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 15:00 Uhr
Kann ich meinen Stromanbieter überhaupt wechseln?
Ja, der Stromanbieter kann frei gewählt werden.
Wie funktioniert der Wechsel zu naturenergie?
Fülle einfach deinen Stromvertrag von naturenergie aus - am besten gleich hier im Internet. Oder rufe uns an und wir senden dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sende den Vertrag zu uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.
Mein Versorger erhöht die Preise. Kann ich zu euch wechseln?
Ja, du kannst zu naturenergie wechseln
Bei einer Preisänderung deines Anbieters hast du ein Sonderkündigungsrecht. Deine Kündigung musst du deinem Anbieter mitteilen – am besten schriftlich. Dein alter Liefervertrag endet dann zu dem Zeitpunkt, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre. Nutze für den Wechsel zu naturenergie den Tarifrechner auf unserer Website.
Einfach in nur 3 Schritten wechseln
- Postleitzahl und Verbrauch eingeben
- Passenden Tarif auswählen
- Formular ausfüllen und bestellen
Hier findest du die aktuell verfügbaren Tarife für naturenergie Ökostrom.
Habe ich bei einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bei meinem bisherigen Versorger?
Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Näheres dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Am besten sendest du uns den unterschriebenen naturenergie-Vertrag möglichst schnell zu oder du schließt direkt online unser naturenergie-Angebot ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir für dich.
Muss ich meinen bestehenden Stromvertrag beim bisherigen Versorger selbst kündigen?
Die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.
Kann meine Stromversorgung durch den Wechsel zu naturenergie unterbrochen werden?
Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Stromversorgung ist auf alle Fälle gesichert.
Ich ziehe um und möchte Kunde bei naturenergie werden. Was muss ich tun?
Als Neukunde kannst du ganz einfach online einen Stromvertrag bei naturenergie abschließen oder uns den unterschriebenen Vertrag per Post zusenden. Bitte gib dabei deine neue Anschrift, das Einzugsdatum sowie die Zählernummer deiner neuen Wohnung an. Diese Informationen findest du in der Regel im Übergabeprotokoll der Wohnung. Idealerweise schließt du deinen Stromvertrag mindestens 14 Tage vor deinem Umzug ab. Nach Erhalt deiner Angaben kümmern wir uns um alle weiteren Schritte.
Was muss ich bei einem Umzug beachten, wenn ich bereits Kunde von naturenergie bin?
Bitte informiere uns vor deinem Umzug telefonisch unter 07623 92-1200 oder über das Kundenportal. Denn dein Stromliefervertrag endet beim Umzug nicht automatisch. Gerne beliefern wir dich auch an deinem neuen Wohnort weiterhin mit Ökostrom von naturenergie.
Sofern möglich, kann dein bestehender Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden. Teile uns deine neue Lieferanschrift idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Umzug mit.
Alternativ kannst du uns einen neuen, unterschriebenen Vertrag zusenden oder das Online-Formular nutzen. In diesem Fall gelten die dann aktuellen Vertragsbedingungen.
Bitte beachte: Wenn du nach deinem Umzug keinen neuen Vertrag mit naturenergie abschließt, wirst du in der Regel automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Sobald du Strom entnimmst, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Ab wann werde ich frühestens mit naturenergie beliefert, wenn ich jetzt wechsel?
Unseren Ökostrom erhältst du, sobald wir die Netznutzung vom jeweiligen Netzbetreiber bestätigt bekommen, frühestens in 10 Werktagen, wenn du dich jetzt für naturenergie entscheidest. Falls du noch bei deinem alten Anbieter vertraglich gebunden bist, können wir dich erst später beliefern.
Was kostet der Wechsel zu naturenergie?
Der Wechsel zu naturenergie ist kostenlos.
Was passiert nach meiner Anmeldung bei naturenergie?
Nach Eingang deines ausgefüllten Vertrages erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung. Deinen bestehenden Stromliefervertrag bei deinem bisherigen Stromversorger kündigen wir für dich. Gleichzeitig melden wir beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Wenn dein bisheriger Stromversorger und der örtliche Stromnetzbetreiber dem Lieferantenwechsel zugestimmt haben, senden wir dir eine Lieferbestätigung zu und du erhältst von uns Ökostrom der Marke naturenergie.
Kommt Strom aus meiner Steckdose, auch wenn ich mich noch nicht bei einem Stromversorger angemeldet habe?
Ja, auch wenn du dich noch nicht bei einem Stromversorger angemeldet hast, ist deine neue Wohnung mit Strom versorgt. In diesem Fall greift automatisch die Grundversorgung durch den örtlichen Anbieter. Damit du von Anfang an Ökostrom aus 100 % Wasserkraft bekommst, empfehlen wir dir, dich möglichst bald bei naturenergie anzumelden. So sicherst du dir nicht nur deinen Wunschversorger, sondern erhältst auch alle Informationen zu unseren Tarifen und Vertragsbedingungen.
Warum sind die Stromkosten nicht in den Nebenkosten der Wohnung enthalten?
In den Nebenkosten sind auch Stromkosten enthalten. Allerdings handelt es sich hierbei um die allgemeinen Stromkosten, die für das gesamte Gebäude, in dem deine Wohnung ist, anfallen. Das ist z.B. die Beleuchtung im Treppenhaus oder der Strom für den Aufzug. Der Strom, den du in deiner Wohnung persönlich verbrauchst, ist darin nicht enthalten und muss separat bezahlt werden.
Preisberechnung
Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?
Dein Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Energiepreis, den Netzentgelten und staatlichen Abgaben. Der Energiepreis umfasst die Kosten für die Stromerzeugung aus 100 % Wasserkraft sowie den Vertrieb durch naturenergie. Die Netzentgelte bezahlst du für die Nutzung der Stromnetze – sie enthalten auch gesetzliche Umlagen wie die Offshore-Netzumlage (§17 EnWG), die §19-StromNEV-Umlage und die KWK-G-Umlage zur Förderung effizienter Stromerzeugung. Hinzu kommen Steuern wie die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Einige dieser Bestandteile ändern sich regelmäßig, da sie gesetzlich geregelt sind.
Wieso verkauft naturenergie ihren Kunden den Strom nicht unter dem Marktpreis?
Auch Strom aus 100 % Wasserkraft unterliegt den Preisentwicklungen an der Strombörse EEX (European Energy Exchange). naturenergie kauft Strommengen aus eigenen Kraftwerken und Partneranlagen am Hochrhein bis zu drei Jahre im Voraus ein – und zwar zu den jeweils gültigen Börsenpreisen. Durch diese vorausschauende Beschaffung können Preisspitzen am Markt abgefedert und eine zuverlässige Versorgung mit Ökostrom aus Wasserkraft sichergestellt werden. Trotzdem wirken sich steigende Produktionskosten – etwa durch höhere Löhne, Wartung und Instandhaltung – auch auf den Strompreis aus.
Muss ich meinen aktuellen Zählerstand übermitteln?
Nein, musst du nicht
Es ist nicht zwingend notwendig, dass du uns deinen Zählerstand mitteilst. Der Stromverbrauch für Haushaltsstrom verteilt sich relativ gleichmäßig über das gesamte Jahr. Wir ermitteln deinen Zählerstand rechnerisch.
Nur wenn du mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hast, wäre eine Zwischenablesung vorteilhaft. Bei Wärmestrom ist der Verbrauch über das Jahr ungleichmäßig verteilt.
Falls du uns deinen Zählerstand mitteilen möchtest, kannst du das einfach über dieses Formular tun oder direkt im Serviceportal.
Stand: 18. November 2022
Vertragsdaten und Abrechnung
Was ist ein Abschlag?
Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für deinen Strom- oder Gasverbrauch – keine Rechnung. Du zahlst damit regelmäßig einen Teil deiner voraussichtlichen Energiekosten, die einmal im Jahr in der Jahresrechnung genau abgerechnet werden. Die Höhe deines Abschlags richtet sich meistens nach deinem Verbrauch im vergangenen Jahr. Dieser wird mit dem aktuellen Preis multipliziert und auf die Monate verteilt.
Was passiert bei Abweichungen?
- Wenn du zu viel gezahlt hast, bekommst du Geld zurück.
- Wenn du zu wenig gezahlt hast, musst du den Restbetrag nachzahlen.
Wir berechnen deinen Abschlag so genau wie möglich. Es kann aber zu Abweichungen kommen – zum Beispiel, wenn sich der Energiepreis ändert oder dein Verbrauch durch einen kalten Winter steigt.
Tipp: Im Kundenportal kannst du deinen aktuellen Abschlag jederzeit einsehen und bei Bedarf selbst anpassen.
Stand: 28. Mai 2025
Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?
Deinen monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Grundlage deines Tarifs und aus deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Anzahl der Personen in deinem Haushalt, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine Nachzahlungen anfallen.
Wie funktioniert meine Abrechnung?
Basierend auf dem erfassten Zählerstand erstellt naturenergie deine Jahresabrechnung. Diese enthält:
- Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
- Berechnung der Energiekosten unter Berücksichtigung von Arbeitspreis und Grundpreis
- Abgleich mit den geleisteten Abschlagszahlungen
Du bekommst deine Rechnung per Post. Alternativ kannst du deine Rechnung im Kundenportal einsehen und herunterladen. Dort kannst du die Kommunikation auch komplett auf digital umstellen. Dann bekommst du keine Schreiben mehr per Post. Das spart Papier und schont die Umwelt. Eine ausführliche Erläuterung zu deiner Rechnung findest du hier.
Wie bezahle ich meinen Abschlag?
Wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast, wird dein Abschlag auf Basis des Jahresverbrauchs automatisch monatlich bzw. alle zwei Monate von deinem Konto abgebucht. Du kannst deine Abschläge aber auch überweisen oder bar bezahlen.
Wo kann ich meine Vertragsdaten einsehen und ändern?
Im naturenergie Kundenportal hast du die Möglichkeit, deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über meine.naturenergie.de. Das Kundenportal bietet folgende Funktionen:
- Deine persönlichen Daten einsehen und verwalten
- Rechnungen einsehen und herunterladen sowie Vertragsdokumenteeinsehen
- Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
- Grafische Darstellung deines Verbrauchs
- Umzug einfach und schnell melden
- und vieles mehr
Wie wird mein Zähler abgelesen?
Für die Ablesung deines Stromzählers ist der zuständige Netz- oder Messstellenbetreiber verantwortlich. Du erhältst von ihm direkt eine Aufforderung zur Selbstablesung – in der Regel per Ablesekarte oder per E-Mail. Erfolgt keine Rückmeldung, wird dein Zählerstand rechnerisch geschätzt. naturenergie, dein Stromlieferant, erhält die Zählerdaten automatisch vom Netzbetreiber und nutzt sie für die Erstellung deiner Stromabrechnung. Du kannst uns deinen aktuellen Zählerstand auch jederzeit über das naturenergie-Kundenportal mitteilen – so wird deine Abrechnung noch genauer.
Wie lange dauert die Vertragslaufzeit bei naturenergie und wie lange die Kündigungsfrist?
Nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dein Stromvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung ist sowohl schriftlich – zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail – als auch telefonisch möglich.
Was ist die Nettopreisgarantie?
Während der gesamten Mindestvertragslaufzeit bleibt der Nettopreis für deinen Strom stabil. In diesem Preis sind alle gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelte bereits enthalten. Lediglich die Mehrwertsteuer (aktuell 19 %) kann sich ändern – auf sie haben wir keinen Einfluss.
Fragen und Antworten zur Vertragskündigung
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich dein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn jederzeit mit einer Frist von vier Wochen über das Onlineformular, in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonisch kündigen. Die naturenergie hochrhein AG bestätigt deine Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich und nennt das Vertragsende.
Muss ich meinen Vertrag bei Umzug kündigen?
Wenn du umziehst, musst du deinen Vertrag nicht kündigen. Stattdessen kannst du uns deinen Umzug melden und weiterhin mit Ökostrom von naturenergie versorgt werden. Teile uns deinen Einzugs- oder Auszugstermin idealerweise mindestens 14 Tage vorher mit. Dies kannst du über das Onlineformular oder direkt im Kundenportal tun.
Bitte beachte: Rückwirkend können wir deine An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeiten. Bei verspäteten Abmeldungen können unnötige Kosten entstehen, da die Stromabrechnung deiner alten Wohnung bis zur Abmeldung auf deinem Namen weiterläuft.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Du hast ein Sonderkündigungsrecht
- Bei Preisveränderungen deines Energieanbieters.
- Wenn dein Energieversorger den Vertrag einseitig ändert.
- Bei einem Umzug, falls der bestehende Vertrag nicht an die neue Adresse mitgenommen werden kann.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Sonderkündigungsrecht?
In der Regel kannst du im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bis zum Zeitpunkt der angekündigten Vertragsänderung kündigen. Achte dabei auf die Informationen, die dir dein Energieversorger mitgeteilt hat, sowie auf die Angaben in deinem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Was muss ich tun, um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?
Du solltest deinen Vertrag und die AGBs prüfen, um sicherzustellen, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht. Anschließend musst du uns schriftlich über deine Kündigung informieren, idealerweise unter Angabe des Kündigungsgrundes.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Wenn du umziehst und dein Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, verlierst du in der Regel dein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn der Vertrag nicht mitgenommen werden kann, besteht weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.
Ich habe die Kündigungsfrist verpasst. Was nun?
Sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt wurde, verlängert sich dieser automatisch.
Allgemeine Fragen
Was bedeutet kWh?
Die Kilowattstunde – kurz kWh – ist die Maßeinheit für Energie. Sie zeigt an, wie viel elektrische Energie ein Gerät verbraucht.
Ein einfaches Beispiel:
Wenn du einen 1.000-Watt-Staubsauger eine Stunde lang laufen lässt, verbraucht er genau eine Kilowattstunde Strom – also 1.000 Watt in einer Stunde.
Nachtstromtarife – lohnt sich das für mich?
Früher waren Nachtstromtarife weit verbreitet – vor allem, weil nachts zwischen 22 und 6 Uhr (der sogenannten Schwachlastzeit) deutlich weniger Strom verbraucht wurde als produziert werden konnte. Um in dieser Zeit den Verbrauch zu steigern, war der Strom deutlich günstiger als tagsüber. Heute ist der Unterschied zwischen Produktion und Verbrauch viel stärker von Photovoltaik, Windkraft, Batteriespeichern und Laden von Elektroautos abhängig und nicht mehr von der Tageszeit. Dadurch sind Nachtstromtarife weniger üblich geworden. Trotzdem kann sich ein solcher Tarif für dich lohnen, wenn du nachts regelmäßig größere Strommengen nutzt, z.B. zum Heizen oder Laden von Elektroauto oder Batteriespeicher.
Um zwischen Tag- und Nachtstrom zu unterscheiden, wird ein sogenannter Zweitarifzähler (Doppeltarifzähler) verwendet. Dieser misst:
- HT (Hochtarif): Tagstrom von 6 bis 22 Uhr
- NT (Niedertarif): Nachtstrom von 22 bis 6 Uhr
Wir beraten dich gerne persönlich, ob ein Nachtstromtarif für deinen Haushalt sinnvoll ist – und helfen dir bei der passenden Tarifwahl.
Manchmal wird die Niedertarifzeit auch als Sparzeit bezeichnet.
Was mache ich bei einem Stromausfall?
Wenn dieser Fall eintritt, wende dich bitte direkt an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig. Er wird die Störung umgehend beheben.
Klimaschutz
Was bedeutet eigentlich „Ökostrom“?
Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Sonne, Biomasse, Wasser- oder Windkraft erzeugt wird.
Wie setzt sich mein Strom zusammen?
Haushaltskunden von naturenergie erhalten ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Dieser wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen und stammt aus heimischen Kraftwerken am Hochrhein. Der Strom wird klimafreundlich erzeugt, und unvermeidbare CO₂-Emissionen aus Bau und Betrieb der Infrastruktur werden durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Eine ausführliche Stromkennzeichnung findest du hier.
Woher kommt der Strom von naturenergie?
Wir liefern unseren Kunden mit naturenergie ausschließlich Strom aus 100 % Wasserkraft vom Hochrhein. Unsere drei Wasserkraftwerke in Wyhlen, Rheinfelden und Laufenburg haben zusammen eine Leistung von 244,5 MW und eine durchschnittliche Jahresproduktion von 1.555 Millionen Kilowattstunden. Das ist Strom für rund 445.000 Haushalte.
Wer garantiert mir, dass der Ökostrom von naturenergie auch wirklich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird?
Unser Ökostrom aus "100 % Wasserkraft" wird jährlich vom anerkannten TÜV Nord geprüft und zertifiziert. Weitere Informationen findst du hier.
Weitere FAQs
Du hast weitere Fragen zum Thema Gas, Wärme oder zu naturenergie im Allgemeinen? Hier findest du die Antworten.