Fragen und Antworten zu Strom

Stromversorgung

Deutschlands Stromversorgung ist sehr sicher

Das gilt auch für diesen Winter: Es ist nach wie vor unwahrscheinlich, dass es bei der Stromversorgung zu Engpässen kommt.

Die europaweite enge Zusammenarbeit, effektive Sicherheitsmechanismen und nicht zuletzt die Politik sorgen für die Versorgungssicherheit. So hat die Regierung etwa den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken beschlossen.


Verschiedene Akteure arbeiten für eine sichere Energieversorgung unter Hochdruck: Die Betreiber der großen Übertragungsnetze, die Betreiber der regionalen Stromnetze, Verantwortliche bei der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde, politisch tätige Personen und viele weitere.

Für Endverbraucher ist der erste Ansprechpartner bei Fragen rund um Versorgungssicherheit der örtliche Netzbetreiber. Wer das ist, erfährst du hier.

Stand: 29. Dezember 2022

Das ist eher unwahrscheinlich

Eine kurze Erklärung: Ein Blackout ist ein großflächiger und nicht geplanter Zusammenbruch der Stromversorgung. Man kann einen Blackout nie ganz ausschließen, auch nicht im Normalbetrieb. Wenn etwa das europäische Übertragungsnetz mehrere schwere Störungen zur gleichen Zeit kompensieren muss, könnte es auch zu einem großflächigen Stromausfall kommen. Unter Fachleuten gelten als Risikofaktoren für Blackouts unter anderem Naturkatastrophen, Cyberangriffe oder Beschädigungen an Übertragungskabeln.

Das Risiko für einen Blackout ist in Europa jedoch sehr gering – auch in der aktuellen Zeit. Sollte es diesen Winter zu Stromengpässen kommen, dann werden die europäische Zusammenarbeit und effektive Sicherheitsmechanismen einen unkontrollierten Ausfall verhindern. Möglich sind sogenannte Brownouts, die ein gewolltes und stundenweises Abschalten der Stromversorgung einzelner Gebiete bedeuten.

Stand: 29. Dezember 2022

Geplante Abschaltungen könnten vorkommen

Durch die angespannte Situation am Strommarkt ist die Wahrscheinlichkeit für sogenannte Brownouts etwas gestiegen. Brownouts sind geplante Abschaltungen der Stromversorgung für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Gebiet, initiiert von Stromnetzbetreibern.

Dieses effektive Mittel wird angewandt, wenn der Strombedarf nicht mehr vollständig gedeckt werden kann. Ist also die Menge an erzeugtem Strom zu einem Zeitpunkt geringer als der Bedarf, werden einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Zufallsprinzip und für maximal 90 Minunten vom Netz genommen, um das Stromnetz zu stabilisieren.

Vor allem in kurzen Phasen mit besonders hohem Stromverbrauch sind Brownouts hilfreich – und damit eine der vielen Sicherheitsmaßnahmen der Netzbetreiber, um die Versorgungssicherheit Deutschlands langfristig zu gewährleisten.

Stand: 29. Dezember 2022

Energiesparen. Jetzt. Nicht morgen.

Die Rechnung ist einfach: Je weniger Strom wir verbrauchen, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der akute Strombedarf die Menge an verfügbarem Strom überschreitet. Deshalb ist Energiesparen das Beste, was jede und jeder von uns zur Versorgungssicherheit beitragen kann. Wie das geht, kannst du hier nachlesen.

Übrigens: Auch das BBK hat noch ein paar hilfreiche Tipps, die findest du unter: Stromausfall - BBK (bund.de)

 

Stand: 29. Dezember 2022

Dein Netzbetreiber wird höchstwahrscheinlich Informationen zu Störungen auf seiner Website und in Pressemitteilungen kommunizieren.

Weitere nützliche Informationsquellen sind:
 

Klimaschutz

Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der aus erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Sonne, Biomasse, Wasser- oder Windkraft erzeugt wird.

Haushaltskunden von naturenergie erhalten ausschließlich zertifizierten Ökostrom. Dieser wird zu 100 % aus Wasserkraft gewonnen und stammt überwiegend aus heimischen Kraftwerken am Hochrhein. Die Erzeugung findet ohne CO2-Emissionen statt und es entstehen keine radioaktiven Abfälle. Eine ausführliche Stromkennzeichnung findest du hier.

Strom der Marke naturenergie wird vollständig aus Wasserkraft erzeugt. Dabei setzen wir auf eigene Wasserkraftwerke am Hochrhein. Weitere Informationen findest du hier.

Unser Ökostrom aus "100 % Wasserkraft" wird jährlich vom anerkannten TÜV Nord geprüft und zertifiziert. Weitere Informationen findst du hier.

Umzug und Anbieterwechsel

Wir beraten dich gerne.

07623   92-1200

Unser Kundenservice ist für dich da:

Montag - Donnerstag  8:00 - 17:00 Uhr
Freitag                          8:00 - 15:00 Uhr

Ja, der Stromanbieter kann frei gewählt werden.

Fülle einfach deinen Stromvertrag von naturenergie aus - am besten gleich hier im Internet. Oder rufe uns an und wir senden dir deinen Vertrag bequem zu dir nach Hause. Nach Ergänzung deiner Daten sende den Vertrag zu uns zurück und wir kümmern uns um den Rest.

Ja, du kannst zu naturenergie wechseln

Allerdings können wir Neukundinnen und ‑Kunden aufgrund der aktuellen Preis- und Planungsunsicherheit nur eine eingeschränkte Auswahl an Ökostromtarifen anbieten oder sie in der Grund- oder Ersatzversorgung aufnehmen.

Das heißt: Wessen Stromanbieter zum Beispiel insolvent geht, den beliefern wir über unsere Ersatzversorgung mit Ökostrom. Weil es aber nicht planbar ist, wie viele Kunden in diese Notsituation geraten, können wir auch die Mengen dafür nicht vorher beschaffen. Wir müssen sie für diesen Bedarf zu den aktuellen Strompreisen zukaufen. Und diese haben sich verzehnfacht! (Stand: Ende August 2022). Der Preis für die Ersatzversorgung ist entsprechend hoch.

 

Einfach in nur 3 Schritten wechseln

  • PLZ und Verbrauch eingeben
  • Passenden Tarif auswählen
  • Formular ausfüllen und bestellen

Hier findest du die aktuell verfügbaren Tarife für naturenergie Ökostrom.

 

Stand: 18. November 2022

Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Näheres dazu findest du in deinen Vertragsunterlagen. Am besten sendest du uns den unterschriebenen naturenergie-Vertrag möglichst schnell zu oder du schließt direkt online unser naturenergie-Angebot ab. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernehmen wir für dich.

Die Kündigung beim bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernehmen wir gerne für dich. Du musst dich um nichts kümmern.

Du musst keinen Ausfall befürchten. Deine Stromversorgung ist auf alle Fälle gesichert.

Als Neukunde schließt du am einfachsten online einen naturenergie-Vertrag ab oder sendest uns einen unterschriebenen Stromvertrag zu. Vergiss dabei bitte nicht, deine neue Anschrift und dein Einzugsdatum anzugeben, wichtig ist auch deine neue Zählernummer - um alles Weitere kümmern wir uns. Übrigens: Unseren Ökostrom aus 100 % Wasserkraft kannst du auch noch bis zu 4 Wochen nach deinem Umzug anmelden.

Bitte melde dich vor dem Umzug telefonisch unter 07623 92-1200. Dein Stromliefervertrag endet bei einem Umzug nicht automatisch. Gerne versorgen wir dich auch am neuen Wohnort mit Ökostrom der Marke naturenergie. Soweit möglich, kann der bestehende Vertrag an der neuen Lieferadresse fortgesetzt werden. Du bist jedoch verpflichtet, deine neue Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen. Du kannst uns auch einen neuen unterschriebenen Vertrag zusenden oder ein Vertragsformular online ausfüllen. Es gelten dann die neuen Vertragsbedingungen.

Bitte beachte: Wenn du umziehst und für deine neue Wohnung nicht ausdrücklich einen neuen Stromliefervertrag mit naturenergie abschließt, kommt in der Regel durch die Stromentnahme automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.

Unseren Ökostrom erhältst du, sobald wir die Netznutzung vom jeweiligen Netzbetreiber bestätigt bekommen, frühestens in 10 Werktagen, wenn du dich jetzt für naturenergie entscheidest. Falls du noch bei deinem alten Anbieter vertraglich gebunden bist, können wir dich erst später beliefern.

Der Wechsel zu naturenergie ist kostenlos.

Nach Eingang deines ausgefüllten Vertrages erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung. Deinen bestehenden Stromliefervertrag bei deinem bisherigen Stromversorger kündigen wir für dich. Gleichzeitig melden wir beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Wenn dein bisheriger Stromversorger und der örtliche Stromnetzbetreiber dem Lieferantenwechsel zugestimmt haben, senden wir dir eine Lieferbestätigung zu und du erhältst von uns Ökostrom der Marke naturenergie.

Ja, auch wenn du dich noch nicht bei einem Stromversorger angemeldet hast, hast du Strom in deiner neuen Wohnung. Dann gilt die Grundversorgung. Es empfiehlt sich jedoch, kurz nach dem Einzug sich bei seinem Wunschversorger anzumelden oder vorsichtshalber Kontakt mit dem Grundversorger aufzunehmen. So stellt man sicher, dass man den gewünschten Stromversorger hat und kann weitere Informationen zu Tarifen und Verträgen erhalten.

In den Nebenkosten sind auch Stromkosten enthalten. Allerdings handelt es sich hierbei um die allgemeinen Stromkosten, die für das gesamte Gebäude, in dem deine Wohnung ist, anfallen. Das ist z.B. die Beleuchtung im Treppenhaus oder der Strom für den Aufzug. Der Strom, den du in deiner Wohnung persönlich verbrauchst, ist darin nicht enthalten und muss separat bezahlt werden.

36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Preise Grundversorgung

 

Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Haushalt

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Gewerbe

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Landwirtschaft

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe  Einzähler

Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag

Preisberechnung

Der Strompreis besteht aus dem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde. Darin ist bereits alles enthalten:

(1) Gesetzliche Steuern und Abgaben

  • Umsatzsteuer
  • Stromsteuer
  • KWK-Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  • EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage gemäß § 19 Netzentgeltverordnung (NEV)
  • Offshore-Umlage
  • Abschaltbare Lasten-Umlage

2) Vom örtlichen Netz- oder Messstellenbetreiber in Rechnung gestellte Kosten

  • Netznutzung
  • Messung
  • Abrechnung
  • Messstellenbetrieb

3) Strombeschaffung und Vertrieb
     Weitere Informationen zu diesem Thema findest du hier

Investition in Energiewende und Ausbau Stromnetz

Für Bestandskunden haben wir die Preise bis 2023 auf dem alten, günstigen Preisniveau belassen. Erst zuletzt haben wir sie aufgrund gestiegener Beschaffungspreise angepasst. Wir werden weiterhin die Preise für unsere Kunden regelmäßig prüfen und sinkende Kosten an alle Kundengruppen weitergeben.


Den Gewinn aus unserer Produktion investieren wir in die Energiewende. In Deutschland braucht es hierfür in den nächsten Jahren einen dreistelligen Milliardenbetrag. Einen Großteil davon übernehmen die Energieversorger. Sie bauen z.B. die Stromnetze aus und investieren in die erneuerbare Energienerzeugung. 


naturenergie  will weiterhin Teil dieses Prozesses sein und in die regionale Energiezukunft investieren. Aktuell tun wir dies zum Beispiel, indem wir die heimische Wasserkraft bei den Kraftwerken in Rheinfelden und in Ryburg-Schwörstadt ausbauen. Wir bauen aber auch neue Umspannwerke im Netzbetrieb.

Stand: 22. August 2023

Gute Planung reicht nicht immer

Zur Beantwortung dieser Frage muss erst einmal verstanden werden, wie der Strommarkt funktioniert. Wir und viele Stromunternehmen verkaufen unseren produzierten Strom aus unseren Kraftwerken mehrere Jahre im Voraus. Wir tun das, weil wir bis auf wenige Ausnahmen ziemlich genau wissen, wie viel unsere Kraftwerke jedes Jahr produzieren und wir durch eine Fixierung des Preises unsere Preisrisiken in der Zukunft minimieren.

naturenergie sichert große Teile der produzierten Menge frühzeitig ab. Das ist ebenso vorteilhaft für unsere Kunden, etwa KMUs oder Stadtwerke mit vielen Endkunden. Diese sichern sich dadurch nämlich eine garantierte Energielieferung zu einem planbaren Preis. Beide Seiten können ihre Einnahmen bzw. Kosten für die nächsten zwei, drei Jahre damit also sehr gut abschätzen, was ihnen Planungssicherheit gibt. Wenn nun beispielsweise Kommunen kurzfristig ihren Strom beschaffen (auf die Energiepolitik einer Gemeinde haben wir als Energieversorger keinen Einfluss), kaufen wir selbst diese Strommenge zum aktuellen Marktpreis an der Strombörse. Und genau dieser Marktpreis ist aktuell enorm hoch. Dementsprechend fahren wir Verluste ein, wenn wir die Strompreise nicht gemäß Marktpreis weitergeben.

Uns ist natürlich bewusst, dass die aktuelle Situation viele Kommunen, Gemeinden und Firmen vor enorme Herausforderungen stellt. Das benötigte Energiebeschaffungs-Know-how sind massiv gestiegen.

Stand: 18. November 2022

Du musst nichts tun

Deinen monatlichen Abschlag ab Januar 2023 passen wir an die neuen Preise und deinen Jahresverbrauch an. Deinen Zählerstand erhalten wir vom Stromnetzbetreiber oder wir ermitteln ihn rechnerisch. Zum jetzigen Zeitpunkt brauchst du nichts weiter tun, wir melden uns bei dir.

Du willst den Überblick?

Das naturenergie Serviceportal ermöglicht dir jederzeit den vollen Überblick über alle deine Daten. Sieh auf einen Blick deine Vertragsdaten, aktuelle Rechnungen und deinen Verbrauch. Außerdem kannst du direkt im Portal deinen Zählerstand erfassen, Abschläge ändern und alle sonstigen Unterlagen zu deinen Verträgen und Tarifen einsehen.

Stand: 18. November 2022

Nein, musst du nicht

Es ist nicht zwingend notwendig, dass du uns deinen Zählerstand mitteilst. Der Stromverbrauch für Haushaltsstrom verteilt sich relativ gleichmäßig über das gesamte Jahr. Wir ermitteln deinen Zählerstand rechnerisch. 

Nur wenn du mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hast, wäre eine Zwischenablesung vorteilhaft. Bei Wärmestrom ist der Verbrauch über das Jahr ungleichmäßig verteilt.

Falls du uns deinen Zählerstand mitteilen möchtest, kannst du das einfach über dieses Formular tun oder direkt im Serviceportal.

Stand: 18. November 2022

Hintergründe zur Preisentwicklung

Energieerzeuger wie naturenergie  produzieren durch erneuerbare oder fossile Energien Strom – in unserem Fall Ökostrom. Dieser wird an der Börse verkauft – allerdings wurden dort langfristige Lieferverträge geschlossen: Der Energieproduzent hat sich mit Abnehmern (also Zwischenhändler und andere Energieversorger) teilweise bereits lang vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges über den Preis verständigt, zu dem heute geliefert wird. Diese Verträge müssen eingehalten werden. Energieerzeuger profitieren von den aktuell hohen Strompreisen also nur für die Mengen, die sie über die bereits verkauften Kilowattstunden hinaus zusätzlich erzeugen.

Aufgrund der diesjährig niedrigen Wasserführung, ist das im Fall der naturenergie nur ein kleiner Bruchteil dessen, was unsere Kraftwerke erzeugen.

Es kommt hinzu, dass naturenergie ebenfalls eine Produktion in der Schweiz hat. Dort stellt uns der Winter vor eine zusätzliche Herausforderung. Da im Winter der Energiebedarf die inländische Produktion deutlich übersteigt, muss Strom importiert werden. Das liegt auch daran, dass die Schweizer Stromproduktion stark von der Wettersituation abhängig ist. Die Kosten für den Zukauf im Winter, die auch EnAlpin hat, sind deutlich höher, als die zusätzlichen Erlöse, die wir im Sommer mit unserer Stromproduktion erzielt haben. Gleichzeitig steigt für uns auch das Risiko von Zahlungsausfällen. Wenn Unternehmen und Privatpersonen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, fehlt uns dieses Geld. Und das war an anderer Stelle ja bereits eingeplant.

Stand: 18. November 2022

Preisanpassung aufgrund gestiegener Energiekosten

Durch unsere treue Kundenbasis und unsere vorausschauende Beschaffungsstrategie sind wir in der Lage, langfristig zu planen. Dies ermöglichte es uns, unserer Preise in den letzten Jahren stabil zu halten. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise sehen wir uns gezwungen, nach vielen Jahren, die Preissteigerung an unsere Kunden weiterzugeben. Und weil wir auf der anderen Seite langfristige Lieferverträge mit Großhändlern haben, können wir dafür auch nicht einfach den aktuell produzierten Strom aus unseren Wasserkraftwerken »abzweigen«. Ein Großteil unseres produzierten Stroms ist bereits langfristig verplant und verkauft – für unsere eigenen Kunden und um unsere Verträge zu erfüllen. Das ist auch wichtig, um unser eigenes Unternehmensrisiko zu minimieren.

Stand: 21. August 2023

Strompreisstabilität trotz Marktveränderungen – Unser langfristiger Ansatz schützt vor Preisschwankungen

Im August 2022 waren die Preise für Strom an den Börsen so hoch wie nie zuvor. Seitdem sind die Preise zwar gesunken, aber sie befinden sich immern och auf einem hohen Niveau. Wenn der Strommarktpreise sinken, betrifft das unsere Kundinnen und Kunden nicht sofort. Das liegt an unserer langfristigen und vorausschauenden Beschaffungsstrategie. Das minimiert das Risiko von großen Preisschwankungen. Deshalb beeinflussen starke Veränderungen an den Börsenpreisen den Strompreis für unsere Kundinnen und Kunden nicht sofort. Sinkende Preise auf den Beschaffungsmärkten werden langfristig bei unseren Kunden ankommen. Eine genaue Vorhersage über die zukünftige Preisentwicklung ist leider im Moment nicht möglich.

Stand: 21. August 2023

Netzentgelte

Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Für Strom gibt es große Transportleitungen der Übertragungsnetzbetreiber. Diese "Stromautobahnen" transportieren den Strom mit hoher Spannung von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden. Dort gelangt er über Verteilnetze zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kunden Netzentgelte. Diese werden pro genutzte Kilowattstunde zuzüglich eines monatlichen Grundpreises in der Stromrechnung berechnet.

Stand: 27. Dezember 2022

Die Netzbetreiber ermitteln jedes Jahr zunächst die vorläufigen Netzentgelte für das Folgejahr. Bis zum 15. Oktober veröffentlichen sie diese. Die Höhe der Netzentgelte wirkt sich dann unter anderem auf den Strompreis des kommenden Jahres aus. Sie kann bis zum Jahresende noch geändert werden. Diese Anpassungen waren in der Vergangenheit meist nur gering.
Für die Übertragungsnetze zum Transport großer Mengen Strom und zur Aufrechterhaltung der Versorgung fallen Kosten für Betrieb und Bau an. Ein Teil der Betriebskosten sind die Systemdienstleistungskosten. Sie hängen u.a. von den Strombeschaffungskosten ab. Da die Beschaffungskosten krisenbedingt stark gestiegen sind, sind auch die Netzkosten der Übertragungsnetze stark gestiegen.

Stand: 27. Dezember 2022

Um die Kundinnen und Kunden zu entlasten, wollte die Bundesregierung zu diesen Kosten für das Jahr 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro zahlen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist dies nicht mehr möglich. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten deshalb die Netzentgelte neu kalkulieren. In der Folge müssen nun auch die Verteilnetzbetreiber neu kalkulieren. Die Strompreise werden also steigen.

Stand: 27. Dezember 2022

Vertragsdaten und Abrechnung

Regelmäßige Teilzahlung an deinen Gas- oder Stromanbieter

Ein Abschlag ist keine Rechnung. Mit dem Abschlag leistest du eine kontinuierliche Zahlung zur Begleichung der in der Jahresrechnung am Ende der Abrechnungsperiode ermittelten Energiekosten. Die Höhe des Abschlags richte sich in der Regel nach deinem Vorjahresverbrauch. Der Vorjahresverbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die Summe, die auf die
Monate zwischen den Jahresrechnungen aufgeteilt wird.

Ist die Summe der Abschlagszahlungen höher als die Forderung aus der Jahresrechnung, erhältst du eine Rückzahlung. Übersteigen die Forderungen die geleisteten Abschlagszahlungen, musst du eine Nachzahlung leisten.

Wir versuchen Abschlagszahlungen so genau wie möglich zu berechnen. Allerdings ist vor allem bei sich ändernden Preisen innerhalb der Abrechnungsperiode eine größere Abweichung von der tatsächlichen Forderung in der Jahresrechnung möglich. Ebenso spielen die Wetterbedingungen eine große Rolle, da zum Beispiel ein kalter Winter einen zum Vorjahr höheren Verbrauch verursachen kann.

Im Kundenportal kannst du ganz einfach deinen aktuellen Abschlag ansehen und bei Bedarf selbst anpassen.

Stand: 18. November 2022

Deinen monatlichen Abschlag berechnen wir auf der Grundlage deines Tarifs und aus deinem angegebenen Jahresverbrauch in kWh. Kennst du diesen nicht, reicht uns auch die Anzahl der Personen in deinem Haushalt, um einen Jahresverbrauch zu schätzen. Ziel ist es, die Abschläge so zu kalkulieren, dass keine Nachzahlungen anfallen.

Du erhältst deine Abrechnung von uns per Post. Allen Kunden von naturenergie steht das Online-Portal zur Verfügung. Hier hast du die Möglichkeit, deine Rechnung auch online einzusehen. Eine ausführliche Erläuterung zu deiner Rechnung findest du hier.

Wenn du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, wird dein Abschlag auf Basis des Jahresverbrauchs bequem und ganz automatisch monatlich bzw. alle zwei Monate von deinem Konto abgebucht. Du kannst deine Abschläge aber auch überweisen oder bar bezahlen.

Im naturenergie Online-Portal hast du die Möglichkeit deine Daten online zu verwalten. Dein Zugang erfolgt über www.naturenergie.de/portal.

  • Überblick über deine persönlichen Daten
  • Rechnungs- und Vertragsdokumente online einsehen
  • Erfassung deiner aktuellen Zählerstände
  • Grafische Darstellung deines Verbrauchs
  • Newsletter bestellen
  • und vieles mehr

Dein Zählerstand wird vom örtlichen Stromnetzbetreiber abgelesen. Du hast auch die Möglichkeit deinen Zählerstand zusätzlich in unserem naturenergie-Portal anzugeben - somit werden deine Abrechnungen noch genauer.

Der Vertrag endet frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (siehe Stromliefervertrag) zum Monatsende. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei/zwölf Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende in Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) ordentlich gekündigt wird.

Sofern ein Wechselbonus vertraglich vereinbart wurde, schreiben wir dir diesen mit deiner nächsten Jahresrechnung nach Lieferbeginn gut.

Während der gesamten Mindestvertragslaufzeit bleibt der Nettopreis, den wir dir für deinen Strom berechnen, stabil. Für die Mehrwertsteuer (z. Z. 19 %) können wir nicht garantieren.

Allgemeine Fragen

Der Begriff Kilowattstunde (auch kWh) ist die Einheit der Energie und wird vor allem in der Elektrotechnik angewendet. Ein eine Stunde eingeschalteter 1.000-Watt-Staubsauger verbraucht in dieser Zeit 1.000 Watt-Stunden Strom, was genau einer kWh entspricht.

Nachts zwischen 22 und 6 Uhr (Schwachlastzeit) wird weniger Strom verbraucht. Deshalb können wir unseren Strom in dieser Zeit günstiger anbieten. Wir beraten dich gerne, ab wann sich ein solches Angebot für dich lohnt. Gemessen wird mit einem sogenannten Doppeltarif- oder auch Zweitarifzähler, der in HT (Hochtarif = Tagstrom) von 6-22 Uhr und NT (Niedertarif = Nachtstrom oder auch Schwachlast) von 22-6 Uhr unterscheidet.

Wenn dieser Fall eintritt, wende dich bitte direkt an den örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig. Er wird die Störung umgehend beheben.

Grund- und Ersatzversorgung

36 Abs. 1 EnWG: Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Preise Grundversorgung

 

Weiter Informationen zu unseren Grundversorgungs-Produkten

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Haushalt

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Gewerbe

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Landwirtschaft

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärmepumpe/Speicherheizung

Preiszusammensetzung naturenergie Grundversorgung Wärme Wärmepumpe  Einzähler

Gemäß § 38 EnWG übernimmt Energiedienst die so genannte Ersatzversorgung, wenn

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).

Außerdem gilt: Jeder Kunde bleibt im Anschluss an eine Ersatzversorgung frei in der Wahl seines Anbieters und Tarifs.

Preise Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Stromvertrag

 

Weitere FAQs

Du hast weitere Fragen zum Thema Gas, Wärme, EEG oder zu naturenergie im Allgemeinen? Hier findest du die Antworten.